Badische Zeitung: Abofallen im Internet: Späte Klärung
Kommentar von Wolfgang Mulke
(ots) - Wer Kunden im Internet trickreich in eine
Abofalle lockt, ist ein Betrüger. Moralisch war dies immer schon
unstreitig, juristisch leider nicht. Der Bundesgerichtshof hat dies
nun klargestellt. Das ist erfreulich, auch wenn die Entscheidung für
die meisten Opfer zu spät kommt. Ihr Geld ist längst verschwunden
oder nicht mehr einklagbar, weil die Tat verjährt oder der Schaden so
gering ist, dass sich eine Klage nicht lohnt. Doch zumindest mit
einer Strafanzeige müssen jetzt wohl manche der schwarzen Schafe des
Internets rechnen. Einige von denen fordern ja noch heute
vermeintlich ausstehende Gebühren ein. Betroffene sollten sich nicht
scheuen, in diesen Fällen eine Strafanzeige zu stellen.
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Datum: 06.03.2014 - 22:05 Uhr
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