InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

LVZ: Vorratsdatenspeicherung im Bundestag / Dreimonatige Speicherfrist für IT-Verkehr der Abgeordneten in der Kritik

ID: 1021385

(ots) - Trotz jahrelangen Fraktionsstreites um die
Vorratsdatenspeicherung praktiziert der Deutsche Bundestag bereits
für die Volksvertreter eine bis zu dreimonatige Speicherung des
gesamten IT-Verkehrs seiner Abgeordneten. Das berichtet die
"Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe). Eine Überprüfung dieser
Praxis fordert die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag,
die Grünen-Politikerin Renate Künast: "Überall wo Daten gespeichert
werden, besteht auch Missbrauchsgefahr."

Sämtlicher Datenverkehr der Bundestagsabgeordneten wird bis zu
drei Monate gespeichert, bestätigte der Sprecher des Bundestages
Ernst Hebeker gegenüber der Zeitung. Er gehe davon aus, dass das auch
jeder Abgeordnete wisse. "Es stellt sich die Frage, ob und wie die
Staatsmacht da ran kann. Und es gibt Missbrauchsmöglichkeiten",
kritisierte auch Wolfgang Kubicki, FDP-Vize und Fraktionschef im
schleswig-holsteinischen Landtag. Mit der freien und geschützten
Abgeordnetentätigkeit, auch im Umgang mit Informanten, sei diese
Praxis nicht zu vereinbaren. Kubicki forderte den Bundestag auf,
eine Regelung nach dem Vorbild des Landesparlamentes in Kiel
anzuwenden, bei dem der Datenverkehr der Abgeordneten und der der
Mitarbeiter über getrennte Server liefen und es keine
Datenspeicherung für die Abgeordneten gebe. "Wir müssen die
Speicherung im Lichte der aktuellen Ermittlungen und unter dem
Gesichtspunkt des Informantenschutzes neu bewerten", forderte Künast.
Dies sei nun Sache der Rechtstellungskommission des Bundestages, des
Rechtsausschuss und des Ältestenrates.

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, im Zusammenhang mit den
Edathy-Untersuchungen, die Möglichkeit einer Auswertung von dessen
Bundestags-IT-Daten. In einem Stufenverfahren steht den Abgeordneten,
nach Angaben des Bundestags-Sprechers, "eine Rücksicherung der Daten




bis zu drei Monate zur Verfügung". Das Datensicherungskonzept beruht
auf einer Beschlussfassung des Ältestenrates aus dem Jahr 1997 und
wurde am 27. Oktober 2011 aktualisiert.



Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/233 244 0

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Mitteldeutsche Zeitung: DDR-Vergangenheit
Linke beharrt auf Beteiligung an der Expertenkommission zur Zukunft der Stasi-Behörde Thüringische Landeszeitung: Das Trauma folgt noch / Kommentar von Florian Girwert zu den Fotos im Fall Edathy
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.02.2014 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1021385
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Leipzig


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 145 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"LVZ: Vorratsdatenspeicherung im Bundestag / Dreimonatige Speicherfrist für IT-Verkehr der Abgeordneten in der Kritik"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Leipziger Volkszeitung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Leipziger Volkszeitung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 62


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.