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INSIGHT Health zum Urteil des OLG Frankfurt: OLG Frankfurt bestätigt INSIGHT Health zu 80 %

ID: 1019712

(ots) - Mit Urteil vom 12.11.2013, dessen Begründung
nunmehr vorliegt, urteilte das Gericht, dass der von der IMS geltend
gemachte Leistungsschutz an der 1860er Struktur im Jahr 2003
abgelaufen ist. Das von IMS erbittert verteidigte Monopol ist somit
gebrochen.

Lediglich einem früheren Mitarbeiter der IMS, der an der Schaffung
der Struktur beteiligt war, erkannte das Gericht urheberrechtliche
Ansprüche zu. Demnach muss er keine Strukturen dulden, die bloß zu
dem Zweck geschaffen wurden, 1:1 in die 1860er Struktur überführt zu
werden.

Aufgrund der kontinuierlichen Fortschreibung der INSIGHT Health
Regionalstruktur ist aber eine 1:1 Überführung in die alte 1860er
Struktur sowieso ausgeschlossen.

Auswirkungen auf die heutige Geschäftssituation hat die
Gerichtsentscheidung somit keine.

INSIGHT Health ist der führende Informationsdienstleister im
Gesundheitsmarkt mit Sitz in Waldems-Esch und einer Niederlassung in
Berlin. Das Unternehmen bietet aufgrund seiner umfassenden
Branchenkenntnisse ein breites Portfolio datenbasierter Dienste zur
Markt- und Versorgungsforschung an. Das Plus der INSIGHT Health GmbH
& Co. KG liegt in der schnellen und transparenten Bereitstellung von
Daten unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie
in der Ausarbeitung individueller Lösungen für die pharmazeutische
Industrie, Krankenversicherungen, Ärzteverbände,
Apothekenvereinigungen, wissenschaftliche Institute, Behörden,
Politik und andere Entscheider im Gesundheitsmarkt. Weitere
Informationen: www.insight-health.de.



Pressekontakt:
Roland Lederer
Vorsitzender der Geschäftsführung
INSIGHT Health GmbH & Co. KG
Tel.: +49 (0)6126 955-11
Fax: +49 (0)6126 955-20
E-Mail: info(at)insight-health.de



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Datum: 14.02.2014 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1019712
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Gesundheit & Medizin


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