Weser-Kurier: Kommentar zum BGH-Urteil zum Unterhalt für die eigenen Eltern
ID: 1018820
(ots) - Eine Mutter kann sieben Kinder ernähren, aber
sieben Kinder nicht eine Mutter, heißt es im Volksmund. In
Seniorenheimen leben eben nicht nur die Alten einsam, die keine
Angehörigen mehr haben. Nach moralischen Maßstäben sind Kinder ihren
Eltern etwas schuldig, jedenfalls in einer stabilen Familie. Nach den
juristischen Maßstäben des BGH bemisst sich die Schuld daran, wie
lange der Vater für seinen Sohn gesorgt hat. Das mag juristisch
korrekt sein, nachvollziehbar und richtig. Gerecht ist es nicht.
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion(at)Weser-Kurier.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 12.02.2014 - 20:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1018820
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bremen
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 117 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Weser-Kurier: Kommentar zum BGH-Urteil zum Unterhalt für die eigenen Eltern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Weser-Kurier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




