NoteEins® Nachhilfe geben gibt Einblick in den Brauch Valentinstag
Warum feiert man den Valentinstag? Und warum am 14. Februar? Vor allem wenn nicht sicher ist, ob der Valentin überhaupt gelebt hat? Der Grund ist leider nicht ganz so romantisch, wie man es sich wünschen würde, findet NoteEins® Nachhilfe geben.
(IINews) - Dazu nur soviel: Der Valentinstag ist eine bunte Mixtur, die durch die Einflüsse von Kalenderreformation, Aberglaube und einem englischen Brauch entstand. In Großbritannien glaubte man nämlich, dass die Paarungszeit der Vögel am 14. Februar beginnt. Tja, und warum sollten die Menschen es nicht genauso machen wie die Vögel, fragt sich auch NoteEins® Nachhilfe geben. Also wurde der 14. Februar somit zum „Tag der Liebenden“ erklärt.
NoteEins® Nachhilfe geben und Liebenden die Hand reichen
Der Valentinstag ist der Tag der Verliebten. Blumen, Gedichte, Küsse und Liebesbeweise - am Valentinstag gehört dies alles dazu, dass weiß auch NoteEins® Nachhilfe geben. Einige halten den Valentinstag für eine Erfindung von Floristen und Juwelieren - aber das ist er nicht! In England wird er schon seit dem Mittelalter gefeiert. Und ganz ehrlich, selbst wenn es anders wäre: der Valentinstag ist doch viel zu schön, um auf ihn zu verzichten. Und deshalb lassen wir uns jedes Jahr am 14. Februar wieder gern von unseren Liebsten beteuern, wie gern sie uns haben - und revanchieren uns unsererseits mit romantischen Liebesbekenntnissen. NoteEins® Nachhilfe geben kann dir dabei helfen, diesen Tag in vollen Zügen zu genießen. Bessere dein Taschengeld auf und tue was Gutes, denn auch Liebende brauchen Unterstützung. Ob in Mathematik um das Geld zusammenzurechnen für die Ausgaben der Geschenke oder um eventuell sogar auszurechnen wie viel sie dem Liebendem Wert sind. Oder gebe Nachhilfe in einer Fremdsprache, damit auch die Liebenden dem Liebsten deutlich zu verstehen geben, wie gern man ihn hat.
Mit NoteEins® Nachhilfe geben und den Valentinstag versüßen
Denn es ist jedes Jahr das Gleiche. Am 14. Februar sieht man Männer mit leicht angespannten Gesichtern die Blumenläden oder Süßwarengeschäfte stürmen und Frauen mit schmollenden Mündern durch die Stadt stapfen, dass weiß auch NoteEins® Nachhilfe geben. Der Grund ist natürlich der Valentinstag: Doch woher kommt eigentlich der Valentinstag? Ist er ein steinalter Brauch, der momentan einfach wiederentdeckt wird oder ist er doch – wie seine Gegner immer wieder betonen - eine bloße Erfindung der Blumen- und Süßwarenhersteller? NoteEins® Nachhilfe geben weiß die vollständige Antwort. Solltest du Schüler oder Student sein und ebenso die Antwort kennen, bist du bei NoteEins® genau richtig. Gebe anderen Schülern oder Studenten Nachhilfe, auch was den Valentinstag angeht und versüße dir den Tag, mit etwas Taschengeld von NoteEins® Nachhilfe geben.
Wir haben dein Interesse geweckt? Super! Dann heute noch das Anmeldeformular unter http://www.noteeins.de/nachhilfe-geben.0.html ausfüllen! Für alle Rückfragen erreichst du das Team NoteEins® Nachhilfe geben unter 08031 35 36 36.
Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen.
Dein NoteEins®- Nachhilfe geben Team
© by NoteEins® Nachhilfe geben
Themen in diesem Fachartikel:
nachhilfe-geben
nebenjob
nachhilfe-geben
nachhilfe-job
nachhilfe-job
muenchen-nachhilfe
nachhilfe
nachhilfe
nachhilfe-rosenheim
einzelnachhilfe
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:
NoteEins® Nachhilfe | München | Rosenheim | Bundesweite Online-Nachhilfe
Hechtseestraße 16
83022 Rosenheim
Deutschland
Tel. 08031 353636
Fax. 08031 353637
Email: service(at)noteeins.de
Datum: 07.02.2014 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1016458
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frau Weigel
Stadt:
Rosenheim
Telefon: 08031/ 35 36 36
Kategorie:
Bildung & Beruf
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Dieser Fachartikel wurde bisher 190 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"NoteEins® Nachhilfe geben gibt Einblick in den Brauch Valentinstag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Frau Weigel (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).