InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Schwangere durch Kündigung nicht diskriminiert

ID: 1014375


(LifePR) - Kündigt der Arbeitgeber einer schwangeren Arbeitnehmerin, ohne bei Zugang der Kündigung Kenntnis von ihrer Schwangerschaft zu haben, dann ist die Kündigung kein Indiz für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Im verhandelten Fall kündigte die beklagte Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin fristgerecht in der Probezeit. Die Klägerin legte daraufhin eine ärztliche Bescheinigung vor, aus der sich ergab, dass sie bei Zugang der Kündigung bereits schwanger war. Die Kündigung war damit nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) unwirksam. Die Beklagte weigerte sich jedoch zunächst zu erklären, dass sie an der Kündigung nicht "festhalte". Das zuständige Arbeitsgericht stellte später die Unwirksamkeit der Kündigung fest. Daraufhin verlangte die Klägerin von der Arbeitgeberin eine Entschädigung in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern wegen einer Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ihre Klage blieb auch vor dem BAG ohne Erfolg. Die Richter urteilten, die Kündigung könne schon deshalb keine Benachteiligung wegen des Geschlechts im Sinne des AGG sein, weil die beklagte Arbeitgeberin zu diesem Zeitpunkt nichts von der Schwangerschaft der Klägerin gewusst habe. Auch die Tatsache, dass die Beklagte zunächst an der Kündigung "festgehalten" habe, sei kein Indiz für eine entsprechende Benachteiligung, weil eine Kündigung nach Zugang beim anderen nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (BAG, Az.: 8 AZR 742/12).



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Jobs-im-Nordschwarzwald.de jetzt online Großer Fallstudienwettbewerb für Studierende zum Thema
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 04.02.2014 - 09:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1014375
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 69 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Schwangere durch Kündigung nicht diskriminiert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unterhalt ab 18: Wann Eltern weiter zahlen müssen ...

Beendet die Volljährigkeit den Unterhaltsanspruch automatisch?Mit Erreichen der Volljährigkeit ändern sich zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unterhaltspflicht der Eltern entfällt dadurch jedoch nicht automatisch. Maßgeblich ist laut AR ...

Geblitzt im Urlaub: Was erwartet Verbraucher? ...

Was ist zu tun, wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt?Jan Kemperdiek: Den Bescheid sollte man keinesfalls ignorieren. Verkehrsverstöße können auch über Ländergrenzen hinweg verfolgt und vollstreckt werden ...

Wenn Katzen vor Gericht landen ...

Können Katzen vererbt werden?Ja. Gehört zur Erbmasse ein Tier, muss der Alleinerbe nach Auskunft der ARAG Experten auch für dessen Unterhalt und die entstehenden Kosten aufkommen. So wurde eine Erbin zweier Katzen mit den Tierheim-Kosten belastet, ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.306
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 182


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.