Rheinische Post: Rentenversicherung muss höhere Mütterrente rückwirkend auszahlen
(ots) - Die für den 1. Juli geplante Erhöhung der
Mütterrente wird voraussichtlich rückwirkend ausgezahlt werden
müssen, wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post"
(Freitagausgabe) unter Berufung auf Kreise der Rentenversicherung
berichtet. Eine Umsetzung der Regelungen zur Mütterrente könne selbst
bei "verwaltungsfreundlicher Ausgestaltung" voraussichtlich
"frühestens zum Beginn des vierten Quartals 2014" erfolgen, hieß es
aus Kreisen der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass Frauen, die
ihre Kinder vor 1992 geboren haben, frühestens zum 1. Oktober die
Rentenerhöhung ausbezahlt bekommen werden.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.01.2014 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1006438
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 141 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Rentenversicherung muss höhere Mütterrente rückwirkend auszahlen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




