InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Unionsplan zur Legalisierung der Schwarzarbeit in der Pflege

ID: 1005468

Entsprechende Modelle sind am Markt bereits existent

In der aktuellen Legislaturperiode will die CDU/CSU-Fraktion den Versorgungsengpass in der deutschen Altenpflege entschärfen. Dafür möchte die Union schwarzarbeitenden Frauen und Männern in der sogenannten häuslichen 24-Stunden-Pflege einen legalen Status verschaffen. Aber arbeiten denn alle diese Betreuungskräfte grundsätzlich illegal?

(IINews) - "Viele Menschen wissen sich in ihrer Not nicht anders zu helfen und beschäftigen Pflegekräfte aus Osteuropa, oftmals illegal und ohne Sozialabgaben zu zahlen. Hier müssen wir den Weg zurück in die Legalität ebnen", sagte der gesundheitspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn in der Welt am Sonntag. Bundesweit würden Schätzungen des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung in Köln zu folge, bis zu 400.000 Frauen überwiegend in Schwarzarbeit arbeiten. Um den Status der Frauen zu legalisieren, sind offenbar mehrere Möglichkeiten im Gespräch. Denkbar sei laut Spahn, dass Familien mit Pflegebedürftigen die Betreuungskräfte künftig über die Minijobzentrale anmelden könnten. Auch, wenn diese rund um die Uhr im Haushalt leben und arbeiten.



Familien als Arbeitgeber: das ist nicht umsetzbar



Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH, begrüßt den Vorstoß der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Grundsätzlich freuen wir uns, wenn die Bundesregierung den Versorgungsengpass in der Altenpflege auf ihre politische Agenda setzt. Die Idee, Familien als Arbeitgeber einzusetzen, kann dabei jedoch nicht zielführend sein“. Denn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dürften im Falle der Festeinstellung einer Betreuungskraft mit den Arbeitgeberpflichten stark überfordert sein. Über die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, die mit einer solchen Anstellung einhergehen, sind sich die Betroffenen in aller Regel nicht im Klaren. Stellt eine Familie eine Betreuungskraft bei sich ein, dann müssen auch die in Deutschland geltenden gesetzlichen Arbeitgeberpflichten eingehalten werden, so müssen die Betreuungskräfte beispielsweise nicht nur nach Tariflohn vergütet werden. Zudem stehen ihnen Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie auch alle anderen Arbeitnehmerrechte zu. Ein Zustand, der die betroffenen Familien nicht entlastet, sondern völlig überlastet wird.







Stärkung der bestehenden Modelle statt Einführung neuer



Die Entsendung ist beispielsweise ein Modell, durch das eine Beschäftigung in der 24-Stunden-Pflege legal durchgeführt werden kann. Sofern sie richtig angewendet wird. Dazu gehört, dass die Betreuungskraft nach §18 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz angemeldet sein muss, und dass der Betreuungskraft der vorherrschende Mindestlohn (9€/Stunde im Westen und 8€/Stunde im Osten) gezahlt werden muss. Dies ist besonders wichtig, denn die Praxis zeigt, dass Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlöhne in der Entsendung häufig unterlaufen werden.


Ein weiteres Modell aus der Praxis ist die Selbständigkeit der Betreuungskräfte. Dass die Selbständigkeit in der 24-Stunden-Pflege grundsätzlich legal möglich ist, bestätigt auch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. September 2011 (Aktenzeichen B12 R 17/09 R). Demnach kann eine Tätigkeit wie die einer hauswirtschaftlichen Betreuerin auch im Rahmen eines freien Dienstleistungsverhältnisses, also in der Selbständigkeit, ausgeübt werden.



Statt neue Modelle mit hohem bürokratischem Aufwand ins Leben zu rufen, sollte vielmehr dem vorherrschenden Missbrauch des Entsendeverfahrens, um Lohn- und Sozialdumping zu betreiben, weiter Einhalt geboten werden und die Einhaltung der Vorschriften stärker überprüft werden. Darüber hinaus sollte die Selbständigkeit von Betreuungskräften in der 24-Stunden-Pflege nach dem Vorbild des Urteils des Bundessozialgerichts auf eine solide Grundlage gestellt werden.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Nach dem Motto „rundum versorgt“ bietet die Hausengel GmbH sowohl ambulante Pflege durch examiniertes Pflegefachpersonal als auch 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause durch osteuropäische Betreuungsdienstleister. Seit 2005 haben die Hausengel bereits über 26.000 Vermittlungen von Familien an qualifizierte Betreuungsdienstleister im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Kein anderes Unternehmen der Branche hat mehr Erfahrung in der Vermittlung von "24-Stunden-Betreuungsdienstleistern". Die Hausengel GmbH mit Sitz in Heskem-Ebsdorfergrund beschäftigt über 60 fest angestellte Mitarbeiter. Seit Februar 2011 ist das Unternehmen als einziges Unternehmen der Branche nach DIN ISO 9001 zertifiziert. Die Hausengel Akademie, der hauseigene Weiterbildungsträger, ist darüber hinaus nach den AZAV-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert.



Leseranfragen:

Juliane Schneider
Leitung Marketing und Kommunikation

Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH
Tulpenweg 1
35085 Ebsdorfergrund

Tel.: +49 6424 92 83 7146
Fax: +49 6424 92 83 77 5146
Mobil: +49 151 42656955

E-Mail: schneider(at)hausengel.de
Internet: www.hausengel.de

Besuchen Sie unseren Hausengel-Blog: blog.hausengel.de
Werden Sie Fan auf Facebook: www.facebook.de/Hausengel



PresseKontakt / Agentur:

Juliane Schneider
Leitung Marketing und Kommunikation

Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH
Tulpenweg 1
35085 Ebsdorfergrund

Tel.: +49 6424 92 83 7146
Fax: +49 6424 92 83 77 5146
Mobil: +49 151 42656955

E-Mail: schneider(at)hausengel.de
Internet: www.hausengel.de

Besuchen Sie unseren Hausengel-Blog: blog.hausengel.de
Werden Sie Fan auf Facebook: www.facebook.de/Hausengel



drucken  als PDF  an Freund senden  Agenda News: Schwule, Asylanten und Migranten, eine Frage von Toleranz Kretschmer/Rupprecht: PISA-Schock war heilsam - Deutsche Schüler auf dem Weg in die Spitzengruppe
Bereitgestellt von Benutzer: Hausengel
Datum: 15.01.2014 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1005468
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Juliane Schneider
Stadt:

Ebsdorfergrund-Heskem


Telefon: 06424928370

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.01.2014

Dieser Fachartikel wurde bisher 394 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Unionsplan zur Legalisierung der Schwarzarbeit in der Pflege"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Juliane Schneider (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Juliane Schneider



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.223
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 112


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.