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Neues Jahr – alte Pillen? 5 Apothekertipps zum Verfallsdatum von Medikamenten

ID: 1005425

Winterzeit ist Erkältungszeit: Im heimischen Medikamentenschrank finden sich noch Hustensaft, Kopfschmerztabletten und ein Rest Nasenspray. Doch sollte man all das noch verwenden? Die Landesapothekerkammer Brandenburg gibt fünf wichtige Tipps zur Haltbarkeit von Medikamenten.

(IINews) - Tipp 1: Haltbarkeit bedeutet Haftbarkeit
Das Verfallsdatum auf der Verpackung beruht auf statistischen Daten und gibt an, wie lange der Hersteller maximal für die Wirksamkeit und Verträglichkeit des jeweiligen Mittels haftet.

Tipp 2: Abgelaufene Medikamente bergen Gefahren
Auch wenn Medikamente mit dem Ablauf des Haltbarkeitsdatums nicht sofort unwirksam werden, sollte man sie dennoch nicht mehr verwenden. In einigen Fällen, wie etwa bei manchen Antibiotika oder Codein-Säften, können schädliche Abbauprodukte entstehen. Auch bei Flüssigkeiten wie Nasensprays oder Augentropfen sollten sowohl das Verfallsdatum als auch die Aufbrauchsfrist grundsätzlich beachtet werden. Ist die Packung erst einmal geöffnet, können sich Bakterien und Pilze in wässrigen Flüssigkeiten besonders rasch vermehren und Infektionen auslösen.

Tipp 3: Vor der Verwendung genau hinschauen
Überlagerte Tabletten können fleckig werden, Dragees an Farbe verlieren und rissig werden. Flüssigkeiten bilden möglicherweise Bodensatz oder flocken aus. Salben oder Cremes können ranzig werden und sich in ihre Bestandteile auftrennen. Auch individuell in der Apotheke angefertigte Arzneimittel haben begrenzte Haltbarkeiten. In manchen Rezepturen wird sogar auf Konservierungsstoffe verzichtet.

Tipp 4: Haltbarkeit lässt sich beeinflussen
Medikamente werden häufig im Bad gelagert - ein denkbar ungünstiger Ort, denn schwankende Temperaturen und zu hohe Luftfeuchtigkeit lassen sie schneller verderben. Optimal für die Haltbarkeit ist eine kühle, trockene und dunkle Umgebung, wie etwa im Schlafzimmer.

Tipp 5: Alte Medikamente richtig entsorgen
Unabhängig davon, ob sie abgelaufen sind oder nicht, müssen nicht mehr benötigte Arzneimittel sachgerecht entsorgt werden. Die meisten Apotheken nehmen Altmedikamente kostenlos entgegen und führen sie einer gesicherten Entsorgung zu, damit sie nicht in Kinderhände oder ins Grundwasser gelangen können.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Landesapothekerkammer Brandenburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam. Sie vertritt die beruflichen Interessen der Apotheker. Mitglied der Landesapothekerkammer sind alle Apotheker, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder – falls sie ihren Berufen nicht ausüben – ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Landesapothekerkammer hat derzeit 1.500 Mitglieder. Im Land Brandenburg gibt es 590 Apotheken (inklusive 14 Krankenhausapotheken).



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PresseKontakt / Agentur:

Landesapothekerkammer Brandenburg
Am Buchhorst 18
14478 Potsdam
Telefon: 0331-888660
Fax: 0331-8886620
www.lakbb.de

Ansprechpartnerin:
Apothekerin Astrid Markow
Landesapothekerkammer
Tel. 0331-8886622
Fax 0331-8886620
Email: markow(at)lakbb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Anja Saller
Datum: 15.01.2014 - 11:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Astrid Markow
Stadt:

Potsdam


Telefon: 0341-8709840

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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