Behindertengerechter Badumbau – mit welchen Zuschüssen Sie rechnen können
Der Umbau zu einem barrierefreien oder behindertengerechten Bad kann schnell sehr teuer werden. Oftmals übersteigen die Kosten aber das zur Verfügung stehende Budget. Deshalb ist es wichtig zu wissen, mit welchen Zuschüssen gerechnet werden kann, wenn ein Bad behindertengerecht modernisiert werden soll.
(IINews) - Viele kennen das Problem. Plötzlich kann man nicht mehr ohne fremde Hilfe aus der Badewanne aussteigen. Der hohe Einstieg an der Duschtasse wird zur Stolperfalle. Die Fliesen sind viel zu rutschig. Und eigentlich wäre es auch ganz gut, wenn große Haltegriffe einem in der Dusche mehr Sicherheit geben könnten. Das Bad müsste dringend saniert werden, aber so ein Umbau ist teuer.
Fliesen müssen neu verlegt, Türen verbreitert, die Dusche mit einem Rollstuhl befahrbar ausgelegt werden und vieles mehr. Je nach Art und Notwendigkeit der Umbauarbeiten sind schnell 10.000 Euro und mehr auf den Tisch zu legen.
Wir Menschen in Deutschland werden immer älter, haben immer mehr Gebrechen. Mit der Zeit wird es unumgänglich, das Bad den körperlichen Verhältnissen anzupassen. Doch die Wohnungen mit behindertengerechten Bädern sind knapp. Nicht zuletzt, weil ein behindertengerechtes Bad teurer ist als ein „Standard-Bad“. Auch der Staat will, dass in Zukunft mehr barrierefreie Bäder errichtet werden.
Um älteren oder betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen das Wohnen in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu ermöglichen, gibt es verschiedene Zuschüsse und Finanzierungsangebote vom Staat sowie den Kranken- und Pflegekassen.
Welche Voraussetzungen nötig sind, um Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen zu bekommen, gibt es ausführlich in diesem Beitrag http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2014/01/04/so-nutzen-sie-alle-zuschuesse-fuer-einen-behindertengerechten-badumbau-optimal-aus/. Außerdem erfährt der Leser auch, vorgegangen werden muss, um die finanziellen Mittel auch wirklich zu bekommen.
Einen kurzen Überblick über die Leistungen im Einzelnen gibt die nachfolgende Aufstellung.
Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss für den Badumbau von bis zu 2.557 Euro, wenn eine Pflegestufe vorliegt. Unabhängig von einer Pflegestufe können über die Krankenkasse die notwendigen Hilfsmittel wie Haltegriffe, Dusch- und Badesitze, Wannenlifter usw. beantragt werden. Staatliche Hilfe gibt es über die KfW-Bank in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Unter bestimmten Voraussetzungen, und wenn alle anderen Zuschüsse ausgeschöpft sind, können auch die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt Hilfen beantragt werden.
Auch wenn die Anträge auf Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite einen gewissen bürokratischen Aufwand mit sich bringen, kann im Endeffekt doch einiges eingespart werden.
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Otto Beier
www.Pflege-durch-Angehoerige.de
Talstraße 11
71409 Schwaikheim
info(at)pflege-durch-angehoerige.de
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Datum: 06.01.2014 - 14:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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