Bonn: Die beiden Rechtsanwälte Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Matthias Arens der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle aus Bonn haben gemeinsam an dem grundlegendüberarbeiteten Kommentar zum deutschen Energiewirt ...
Dresden: Die Inkongruenz einer Vermögensverschiebung setzt als Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners im Sinne von§133, Absatz 1, Satz 2 Insolvenzordnung voraus, dass ernst ...