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DGAP-News: BACKBONE Technology AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der BACKBONE Technology AG

ID: 677727

(IINews) - DGAP-News: Backbone Technology AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
BACKBONE Technology AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der BACKBONE Technology AG

10.07.2012 / 17:09

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BACKBONE Technology AG, Hamburg
Wertpapierkenn-Nr.: A0MFXS | ISIN: DE000A0MFXS6

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der BACKBONE Technology AG

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 28.08.2012, 11:00 Uhr in
der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der BACKBONE Technology AG

I. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt Lagebericht des
Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats. Es ist keine
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.

II. Beschlussfassungüber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

III. Beschlussfassungüber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

IV. Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes volle Geschäftsjahr
Ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Aufwandsentschädigung, die durch
die Hauptversammlung festgesetzt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, die folgende Vergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011 an den
Aufsichtsrat auszuzahlen:

Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel, Hamburg, EUR 1.500,00




Herrn Diplom-Volkswirt Peter Stockfisch, New York (USA), EUR 1.000,00
Herrn Diplom-Betriebswirt Burkhard Ley, Solingen, EUR 1.000,00

V. Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens und Ausblick

Ausgelegte Unterlagen

Der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011
sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats können jeweils in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft Esplanade 41, 20354 Hamburg eingesehen
werden.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung
ausliegen.

Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und
ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der
Berechtigung müssen dem nachfolgend benannten Kreditinstitut
(Anmeldestelle) unter der Anschrift

Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg,
Telefaxnummer: 040/340671, spätestens bis zum 21.08.2012, 24:00 Uhr
zugehen.

Als Nachweisüber den Anteilsbesitz, der die Berechtigung begründet, ist
vom Aktionär ein in deutscher oder englischer Sprache verfasster Nachweis
in Textform durch das depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich auf den 07.08.2012, 0:00 Uhr (sog.
Nachweisstichtag) beziehen und muss der vorgenannten Anmeldestelle (Otto M.
Schröder Bank AG) spätestens am 21.08.2012, 24:00 Uhr unter der soeben
erwähnten Anschrift zugehen.

Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlungübersandt. Sie enthalten auch nähere Einzelheiten zu einer
Vollmachtserteilung. Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch
Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung oder auch einer anderen Person, ausüben lassen.
Ausweislich des§16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft können die
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts auch durch Telefax oder
elektronische Medien erteilt werden.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor
der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechtes zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die
Stimmrechts-vertretung, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur
Verfügung. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen diesem in jedem Fall
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Die Wahrnehmung der
Vollmacht durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist
ausgeschlossen, wenn ihr keine Einzelweisung zugrunde liegt. Vollmachten
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens
Montag, den 27. August 2012 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die
folgende Anschrift der Gesellschaft zu senden:

BACKBONE Technology AG, Esplanade 41, 20354 Hamburg

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die
Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Einzelheiten
zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind in einem Informationsblatt beschrieben, das die
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt bekommen.

Anträge von Aktionären nach§§126, 127 AktG sind der Gesellschaft zuübersenden unter der Anschrift: BACKBONE Technology AG, Esplanade 41, 20354
Hamburg per Post oder per Telefax unter der Telefaxnummer: 040-553002-310.

Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre
Begründung sowie Wahlvorschläge brauchen den anderen Aktionären nur dann
zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens am 13.08.2012, 24:00
Uhr der Gesellschaftübersandt wurden.

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach
Eingang unter der Internetadresse: http://www.backbone.de veröffentlicht.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach§122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen
(Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gegeben werden.
Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei
eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monate Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidungüber das Verlangen halten.

Das Verlangen ist schriftlich (§126 BGB) an die durch den Vorstand
vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der
Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss.
Auch auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt kann das Ergänzungsverlangen
zielen. Es muss der Gesellschaft bis spätestens 28.07.2012, 24:00 Uhr unter
der Anschrift: BACKBONE Technology AG, Vorstand, Esplanade 41, 20354
Hamburg zugehen.

Hamburg, im Juli 2012

BACKBONE Technology AG
Der Vorstand


Kontakt:
BACKBONE Technology AG
Esplanade 41
20354 Hamburg
Deutschland
Vorstand der BACKBONE Technology AG
Telefon +49 (0)40-553002-0


Ende der Corporate News

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177355 10.07.2012

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