InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Das Patientenrechtegesetz - Keine Stärkung der Patientenrechte

ID: 635020

Zum 01. Januar 2013 soll das neue Patientenrechtegesetz in Kraft treten. Im Wesentlichen wird mit der Gesetzesänderung die bisherige Rechtsprechung kodifiziert. Ob die Neuregelungen tatsächliche Änderungen bewirkt, wird von vielen Seiten bezweifelt.

(IINews) - Zum 01. Januar 2013 soll das neue Patientenrechtegesetz in Kraft treten. Kernstück ist die Neuregelung der §§ 630a bis 630h im BGB, welche explizit den Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patienten regeln. Daneben wird die Informationspflicht des Arztes bei erkennbaren Behandlungsfehlern festgeschrieben. Auch die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten des Arztes sind nun ausdrücklich normiert. Die Vorschrift des § 630h BGB betrifft die Beweislastverteilung in einem Arzthaftungsprozess. Eine wesentliche Neuerung erfährt das SGB V. Nach § 13 Abs. 3a SGB V n.F. werden die Krankenkassen verpflichtet, innerhalb von 5 Wochen über die Erstellung eines MDK-Gutachtens zu entscheiden. Reagieren diese nicht, kann der Patient nach Fristsetzung auf Kosten der Kasse ein Gutachten einholen. Soweit die Krankenkassen ein Gutachten für notwendig erachten, hat der MDK binnen 3 Wochen gutachterlich Stellung zu nehmen. Im Wesentlichen wird mit der Gesetzesänderung die bisherige Rechtsprechung kodifiziert. Ob die Neuregelungen tatsächliche Änderungen bewirkt, wird von vielen Seiten bezweifelt. Neue Rechte werden für die Patienten nicht begründet. Die geplante flächendeckende Bildung von Spezialkammern an den Landgerichten dürfte angesichts der Personalknappheit nicht umsetzbar sein. Soweit eine verbesserte Aufklärung gefordert wird, verkennt man, dass der BGH hierzu eine fein differenzierte Rechtsprechung entwickelt hat.

Der Arzthaftungsprozess stellt eine besondere Form des Zivilprozesses mit einer Fülle materieller und prozessualer Besonderheiten dar. Unsere erfolgreichen und erfahrenen Fachanwälte vertreten Patienten deutschlandweit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Laux Rechtsanwälte



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Laux Rechtsanwälte ist eine auf Personenschäden spezialisierte medizin- und versicherungsrechtliche Fachanwaltskanzlei. Vertreten werden Verbraucher, d.h. Patienten und Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung ihrer Rechte aus Schadenfällen (Unfälle, ärztliche Fehlbehandlungen) und gegenüber privaten und gesetzlichen Versicherern.



Leseranfragen:

Laux Rechtsanwälte
Irene Biederbeck

Breite Str. 18
13597 Berlin

Tel: 030/ 33 77 37 310
Fax: 030/ 33 77 37 319
E-Mail: info(at)ra-laux.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neues Internet-Portal für die KV Telematik Arge Gesetzliche Krankenversicherung besser als ihr Ruf
Bereitgestellt von Benutzer: Laux
Datum: 09.05.2012 - 17:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 635020
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Irene Biederbeck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030/ 33 77 37 310

Kategorie:

Gesundheitssystem


Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.05.2012

Dieser Fachartikel wurde bisher 1464 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Das Patientenrechtegesetz - Keine Stärkung der Patientenrechte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Irene Biederbeck (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Irene Biederbeck



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.212
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 2
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 158


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.