Der Tagesspiegel: Grünen-Chefin Roth hält Zustimmung zu Atomausstieg offen
(ots) - Berlin - Die Grünen halten sich eine Zustimmung zum
schwarz-gelben Atomausstieg trotz der jüngsten Zugeständnisse von
Kanzlerin Angela Merkel offen. "Es ist gut, dass sich Merkel auf
Druck der Ministerpräsidenten bewegen musste", sagte Grünen-Chefin
Claudia Roth dem Berliner "Tagesspiegel am Sonntag". Der Vorgang
zeige aber zugleich, dass die Skepsis der Grünen gegenüber den ersten
Eckpunkten der Koalition berechtigt gewesen sein. "Wo Atomausstieg
draufstehen soll, muss auch wirklich Atomausstieg drin sein", betonte
Roth.
Ihre Partei werde sich daher jetzt die Gesetzesentwürfe "bis ins
Kleingedruckte" hinein anschauen. Von Merkels Laufzeitverlängerung im
"Herbst der Entscheidungen" dürfe "nicht einmal mehr eine Fußnote
übrig bleiben", sagte die Grünen-Vorsitzende. "Es muss ein
ununmkehrbarer und rechtssicherer Atomausstieg mit eindeutig
fixierten Stufen für die schrittweise AKW-Abschaltung gewährleistet
sein. Auch bei der Frage einer ergebnisoffenen Endlagersuche darf
sich Schwarz-Gelb nicht wegducken." Nötig seien auch ehrgeizige Ziele
für den Ausbau der erneuerbaren Energien. "Ein Atomausstieg bereits
bis 2017 ist machbar und möglich", sagte Roth.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd(at)tagesspiegel.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 04.06.2011 - 15:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 418837
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 215 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der Tagesspiegel: Grünen-Chefin Roth hält Zustimmung zu Atomausstieg offen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Der Tagesspiegel (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).