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Rede des Inspekteur der Polizei Dieter Wehe anlässlich der Sitzung des Innenausschusses am 02.09.201

ID: 251642

Rede des Inspekteur der Polizei Dieter Wehe anlässlich der Sitzung des Innenausschusses am 02.09.2010 "Unglück bei der Loveparade am 24.07.2010"

(pressrelations) -
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
der in der Sondersitzung am 04.08.2010 dargestellte Geschehensablauf hat sich weiter konkretisiert. Ich möchte Ihnen heute erläutern, wie die Polizei Duisburg frühzeitig und mehrfach Sicherheitsbedenken vor der Loveparade eingebracht hat und der Veranstalter zusagte, das Sicherheitskonzept zu erfüllen. Die Polizei erkannte dann im Laufe der Veranstaltung, dass der Veranstalter Sicherheitszusagen nicht einhielt. Dabei sind wichtige Punkte, auf die ich in diesem Zusammenhang später eingehen möchte:
* die zu späte Öffnung des Veranstaltungsgeländes und dadurch bereits
zu Beginn massive Probleme auf den Zuwegungen,
* die fehlenden Ordner an den Zugangsschleusen, dadurch in der
wichtigen Anfangsphase zu geringe Durchlaufmengen,
* das Versagen des Pusher-Konzeptes und dadurch keine Verteilung der
Besucher auf dem Güterbahnhofsgelände,
* die nicht wahrnehmbaren Lautsprecherdurchsagen sowie
* die fehlende Ausschilderung für Zu- und Ausgänge und dadurch
Orientierungslosigkeit der Besucher.

Zu den Themenkomplexen im Einzelnen:
Sicherheitskonzept
Die Stadt Duisburg hat zur Vorbereitung der Loveparade unter anderem die AG
4 "Sicherheit" eingerichtet.

In diese Arbeitsgruppe hat die Polizei ihre Sicherheitsbedenken für den nicht zu ihrem Verantwortungsbereich gehörenden Tunnel und Rampenbereich eingebracht.
Nach einer Präsentation des Sicherheitskonzeptes durch den Veranstalter am 23.03.2010 und kontroverser Diskussion auf Grund der polizeilichen Sicherheitsbedenken, nahm aber die Stadt Duisburg das Genehmigungsverfahren aus dem Aufgabenpaket dieser Arbeitsgruppe heraus und behandelte es in einem eigenen Gesprächskreis ohne Beteiligung der Polizei weiter. Unter anderem wurde in diesem Zusammenhang durch die Stadt Duisburg auch ein Gutachten durch Prof. Dr. Schreckenberg in Auftrag gegeben, in dem die Bedenken der Polizei Duisburg geprüft wurden.




Der Polizei Duisburg lag der Entwurf eines Sicherheitskonzeptes mit Datum 18.06.2010 vor.
Wegen erkennbarer Schnittstellen zwischen Veranstalter, Feuerwehr, Stadt Duisburg und Polizei hat die Polizei Duisburg für alle Beteiligten einen Szenarienworkshop initiiert, der am 08.07.2010 in den Räumen der Feuerwehr Duisburg durchgeführt wurde.
Drei Szenarien befassten sich mit der Überfüllungsproblematik. Darüber hinaus befasste sich ein Szenario mit der Problematik der sog. Entfluchtung.
Für jedes Szenario wurden Aufgaben und Verantwortlichkeiten einvernehmlich und verbindlich festgelegt.

Dazu hat die Stadt Duisburg in ihrem Zwischenbericht an den Landtag erklärt:
"Anregungen, insbesondere der Polizei, wurden geprüft und, soweit von Sachverständigen für sinnvoll erachtet, umgesetzt." Die Duisburger Polizei konnte damit davon ausgehen, dass ihre Bedenken vom Veranstalter und der Stadt im Sicherheitskonzept berücksichtigt wurden.
Inhalt der Sicherheitskonzeption

Der Veranstaltungsbereich der Loveparade in Duisburg am 24.07.2010 umfasste den alten Güterbahnhof, die Rampen sowie den gesamten Bereich des Karl-Lehr-Brückentunnels einschließlich der Sperrstellen des Veranstalters an der Düsseldorfer Straße (westliche Begrenzung) und Grabenstraße (östliche Begrenzung).
Dieser gesamte Bereich einschließlich der Zugangsschleusen und die gesamte
Zu- und Ablaufregelung der Besucher stand in der Verantwortung des Veranstalters.
Zur Besuchersteuerung sollten vom Veranstalter zwei Zugangsschleusen eingerichtet werden (vorgeplante Kapazität 30.000 Menschen pro Stunde / pro Schleuse).
Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Veranstalters war der Einsatz von 1.000 Ordnern verbindlich zugesagt. 150 davon sollten auf der Karl-Lehr-Straße, einschließlich der Zugangsschleusen, der Tunnelbereiche sowie der Rampen eingesetzt werden.

Zu deren Steuerung und Kommunikation sollte die Veranstaltungsleitung über ein umfassendes Bündelfunksystem verfügen, das alle Veranstaltungsbereiche inklusive der angrenzenden Flächen abdeckte, um jederzeit mit allen relevanten Ordnerpositionen verbunden zu sein.
Der reguläre Zu- und Abfluss sollte zentral über die östliche (große) Rampe erfolgen, während die westliche (kleinere) Rampe zu einem späteren Zeitpunkt ausschließlich als Ausgang fungieren sollte.
Um eine "Pfropfenbildung" am Kopf der Rampe zu verhindern, waren der Einsatz von sog. Pushern und ggf. die Schließung der Zugangsschleusen durch die Ordner sowie entsprechende Lautsprechdurchsagen des Veranstalters vorgesehen.
Die Zugangsschleusen sollten gegen 11:00 Uhr geöffnet werden. Bei Bedarf sollte bereits um 10:00 Uhr geöffnet werden, um frühzeitig möglichen Verdichtungen entgegenzuwirken.
Für die übrigen Beteiligten waren folgende Aufgaben vorgesehen.
Ordnungsbehörde
* Prüfung der Schließung des Geländes in Absprache mit Feuerwehr und
Polizei sowie dem Veranstalter innerhalb einer Telefonkonferenz
* Information der Veranstaltungsbesucher auf den Zulaufstrecken durch
Lautsprechereinsatz
* Ggf. Unterstützung des Veranstalters

Polizei
* Ggf. Unterstützung des Veranstalters an den Zugangsschleusen
* Ggf. Unterstützung des Veranstalters bei Lenkung der Besucherströme
auf dem Gelände
Deshalb haben wir rund 90 Prozent der 4.000 eingesetzten Polizeibeamten außerhalb des Veranstaltungsgeländes eingesetzt, um unsere originären Aufgaben wahrzunehmen.
* Ggf. Einrichten von Vorsperren auf den Zulaufstrecken West und Ost
Hinsichtlich der Entscheidungskompetenz bei drohender Überfüllung am Veranstaltungstag wurde in dem Workshop verbindlich Folgendes vereinbart:
"Die Entscheidung über eine (drohende) Überfüllung des Veranstaltungsgeländes und den damit verbundenen Maßnahmen (kein Einlass mehr auf das Gelände) wird in einer Telefonkonferenz besprochen. Die endgültige Entscheidung trifft die Ordnungsbehörde; die übrigen Teilnehmer der Telefonkonferenz nehmen eine Beratungsfunktion wahr."

Durchführungsphase
Obwohl sich bereits ab 10:00 Uhr Zuschauerströme massiv anstauten, öffnete der Veranstalter das Gelände erst um 12:04 Uhr vollständig. Grund waren offensichtlich noch andauernde Planierarbeiten auf dem Veranstaltungsgelände im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs.
Erst auf Hinweis der Polizei um 12:58 Uhr erfolgte eine den Zusagen des Veranstalters entsprechende personelle Besetzung der Zugangsschleuse West.
Erst nach diesem Hinweis durch die Polizei wurde die zugesagte maximale Durchlaufmenge von 30.000 Besuchern pro Stunde und Schleuse, jedenfalls zeitweise, ermöglicht.
Nach Feststellung des Veranstalters bildete sich im Bereich des Rampenkopfes, unmittelbar an der Floatstrecke, ein Rückstau durch Zuschauer, obwohl sich auf dem Veranstaltungsgelände noch ausreichend freie Flächen befanden.
Entgegen der Zusagen des Veranstalters hat der Einsatz der sog. Pusher zur Beschleunigung des Besucherstroms und das Mitziehen der Zuschauer durch die Floats nicht funktioniert. Die Pfropfenbildung am Rampenkopf wurde weder verhindert, noch aufgelöst und es kam nicht - wie vorgesehen -zu einer gleichmäßigeren Verteilung auf dem Gelände.

Auch Lautsprecherdurchsagen zur Lenkung und besseren Verteilung der Besucher auf dem Gelände hat der Veranstalter nach Erkenntnissen der Polizei nicht durchgeführt.
Es gelang dem Veranstalter entgegen seiner Zusage nicht, die Menschen auf die freie Fläche zu bewegen und den Rückstau aufzulösen.
Deshalb bat der im Tunnel- und Rampenbereich verantwortliche Leiter des Ordnerdienstes (der sog. Crowd-Manager) die Polizei um 15:30 Uhr um Unterstützung.

Dazu hat er den zuständigen Abschnittsführer der Polizei persönlich am Container am Rampenfuß angesprochen, nachdem dieser über seinen Verbindungsbeamten beim Crowd-Manger über das Unterstützungsersuchen informiert worden war.
Auf Wunsch des Crowd-Managers sollte die Polizei bei der Errichtung einer Ordnerkette auf der Rampe unterstützen. Der Veranstalter befürchtete, den Rückstau mit eigenen Ordnungskräften nicht auflösen zu können.
Der Crowd-Manager wollte den Rückstau mit folgenden Maßnahmen auflösen:
* Verstärkter Einsatz von Pushern am Rampenkopf durch den Ordnerdienst
* Sperrung der westlichen und östlichen Zugangsschleusen durch die
Ordner
* Unterstützung der Ordner bei der Bildung einer Absperrung im Bereich
der Rampe durch Polizeikräfte

Es bleibt also festzustellen:
Die Sperrung der Rampe erfolgte auf Ersuchen des Veranstalters.
Der Crowd-Manager wird in den Medien dazu wie folgt zitiert:
"Ich brauchte, den Absprachen gemäß, nun die Unterstützung der Polizei.
.../...Als der Polizeiführer in meinem Container war, habe ich ihm Maßnahmen vorgeschlagen.../...."
Auf Anregung der Polizei wurde zusätzlich die (kleine) westliche Rampe durch die Ordner des Veranstalters geöffnet.
Die Feuerwehr wurde in die Abstimmung einbezogen. Sie erhob zunächst Bedenken gegen die Maßnahme, stimmte dem Konzept dann aber unter Maßgabe der durch den Veranstalter zugesagten Schließung der beiden Zugangsschleusen zu.
Im Beisein des Abschnittsführers hat der Crowd-Manager die Ordner um 15:46 Uhr angewiesen, das Konzept umzusetzen, insbesondere die Zugangsschleusen zu schließen.
Der Crowd-Manager wird hierzu in den Medien wie folgt zitiert:
"Ich habe die Ordner draußen an den Tunnelschleusen gebeten, so viele Schleusen wie möglich zu schließen."

Im unteren Drittel der Rampe wurde durch die Polizei absprachegemäß eine Sperrkette errichtet. Da entgegen der Zusage des Crowd-Managers hierfür keine Ordner zur Verfügung standen, wurden hier ausschließlich Polizeibeamte zur Unterstützung tätig.
Zur Entlastung dieser Sperrkette wurden in den Tunneln Vorsperren durch Polizeibeamte eingerichtet. Diese sollten den Druck auf diese Sperrkette auf der Rampe durch bereits im Tunnel befindliche Zuschauer verringern.
Die Sperrkette im westlichen Tunnel wurde nach kurzer Zeit so zurückverlegt, dass der Besucherstrom die durch den Veranstalter geöffnete kleine Rampe nutzen konnte.
Begleitend wurden durch die Polizei mit eigener Technik Lautsprecherdurchsagen durchgeführt.
Dazu haben mir die Beamtinnen und Beamten folgendes mitgeteilt: "Wir haben die Menschen angesprochen und sogar angeschrien. Daneben haben wir Lautsprecher genutzt und sogar auf eine große Pappe das Wort "Eingang"
geschrieben. Dies alles, weil im Tunnel keine Beschilderung des Veranstalters vorhanden war und keine Lautsprecherdurchsagen vom Veranstalter erfolgten. Die wenigen Ordner waren offensichtlich überfordert.
Nur wenige Menschen kamen unseren Aufforderungen nach. Die meisten glaubten an eine Finte ("Ihr wollt uns nur zum Bahnhof zurückschicken!") oder pochten auf ihr Freiheitsrecht ("Ich darf das!", "Ihr könnt mir gar nichts
verbieten!") weiter in Richtung Hauptrampe zu kommen." (Ende der Zitate)

Die Zugangsschleusen wurden von den Ordnern des Veranstalters entgegen der Anweisung des Crowd-Managers nicht durchgehend geschlossen.
Am ostwärtigen Zugang wurden ab 15:54 Uhr nur kurzfristige Sperrungen vorgenommen.
Am westlichen Zugang wurde die ab 15:55 Uhr vorgenommene Sperrung um 16:02 Uhr durch die Ordner des Veranstalters wieder aufgehoben, um einem Rettungswagen die Einfahrt zu ermöglichen. Danach wurde die Zugangsschleuse nicht wieder geschlossen.
Im Gegenteil, es wurde um 16:31 Uhr durch die Ordner des Veranstalters ein Zaunelement geöffnet, um dem Rettungswagen die Ausfahrt zu ermöglichen.
Dieses Zaunelement wurde nicht sofort wieder geschlossen.
Zusätzlich wurden um 16:36 Uhr durch die Ordner des Veranstalters weitere Zaunelemente entfernt. Dadurch erhöhte sich der Zulauf der Teilnehmer in Richtung der Tunnel nochmals erheblich.
Offenbar erst nach Hinweis der Polizei wurden die entfernten Zaunelemente durch die Ordner um 16:40 Uhr wieder eingesetzt.
Weil die Ordner die Zugangsschleusen nicht durchgehend sperrten und ungehindert Zuschauer in den Tunnel strömten, konnten die polizeilichen Sperren im Tunnel und auf der Rampe nicht gehalten werden. Die Sperre im Rampenbereich musste als letzte um 16:40 Uhr aufgegeben werden.

Die genauen Abläufe und die Kommunikation zwischen den Ordnern des Veranstalters, dem Rettungsdienst der Stadt Duisburg und der Polizei sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen.
Nach den Eindrücken der Einsatzkräfte vor Ort gab es stellenweise ein sehr unterschiedliches Bild. Teilweise waren Flächen sehr gut begehbar, teilweise war es so eng, dass eine Polizeiarbeit nicht möglich war. Nach Schilderungen benötigte eine Gruppe Polizeibeamte für eine Strecke von nur 300 Metern eine Zeit von 40 Minuten.
Die Beamten schilderten die Situation wie folgt: "Es bestand eine gewaltige Geräuschkulisse und ein magischer Sog auf die Treppe. Auch das Wegweisen durch Zeichen oder Anschreien half nicht. Was uns so belastet hat und weiter belastet, ist, dass kurz vor der Unglücksstelle ausreichend Platz war. Die Sicht auf die Toten und Verletzten, die auf einer sehr engen Fläche lagen, war aber durch die Menschenmenge davor versperrt. Wir erlebten völlig gegensätzliche Situationen und Menschen. Da gab es die Gruppe der feiernden Menschen, die von den Ereignissen nichts mitbekommen hatten. Diese fragten uns nach Toiletten oder Zigarettenautomaten. Daneben die Verzweifelung der Menschen, die unmittelbar vor den Toten und Verletzten standen." (Ende der
Zitate)
Die Floats - als zentrales Element des Sicherheitskonzeptes des Veranstalters - befanden sich nicht durchgängig in Bewegung. Das wird auch durch entsprechende Mediendarstellungen bestätigt, wonach der Chef der Lopavent gegen 16:47 Uhr auf dem Gelände der Loveparade ein Interview vor einem im Hintergrund stehenden McFit-Float gab.

Im Internet wird dargestellt, dass die Floats von 14:27 Uhr bis 15:05 Uhr und von 15:55 bis 17:00 Uhr tatsächlich gestoppt waren und damit ein zentrales Element des Sicherheitskonzeptes aufgegeben worden war. Auch nach unseren Informationen haben die Floats mehrfach längere Zeit gestanden.
Insbesondere auch komplett in der kritischen Zeit zwischen 16:00 und 17:00 Uhr haben die Floats sich - mit einer Ausnahme - nicht bewegt. Die Umstände werden im laufenden Ermittlungsverfahren geklärt.
Ob Darstellungen im Internet zutreffen, nach denen die aufgrund der
Brandschutz- und Evakuierungskonzeption vorgesehenen Lautsprechanlagen weder geplant noch gebaut - in jedem Fall nicht eingesetzt wurden - ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Festzuhalten bleibt, dass vom Veranstalter - mit Ausnahme der Öffnung der zweiten Rampe - alle übrigen zugesagten Maßnahmen nicht oder nicht wirksam umgesetzt wurden.
Daher hat die Polizei gegen 16:55 Uhr die westliche Zugangsschleuse - ohne weitere Abstimmung - durch den Einsatz einer Polizeihundertschaft gesperrt.
Damit wurde der weitere Zulauf in den Tunnel unterbunden.
Die Loveparade hat großes Leid über viele Menschen gebracht. Auch die eingesetzten Beamtinnen und Beamten sind psychisch schwer belastet worden.

Am 31. Juli - eine Woche nach der Loveparade - fand in der Duisburger Salvatorkirche ein Gedenkgottesdienst statt. Zu einem anschließenden Gespräch für die Einsatz- und Rettungskräfte unter Beteiligung des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundesaußenministers, der Ministerpräsidentin und des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen waren auch 50 Polizeibeamtinnen und -beamte eingeladen. Trotz dieser großen Ehre und Anerkennung waren nur zwei Beamte, die selbst vor Ort im Einsatz waren, auf Grund der großen psychischen Belastungen in der Lage, diese Einladung anzunehmen. Für die Hilfe zur Bewältigung des Erlebten bedanke ich mich im Namen aller Beamtinnen und Beamten bei den zahlreichen Helfern und Seelsorgern.


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Datum: 02.09.2010 - 22:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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