WAZ: Urteil gegen Nadja Benaissa -
Schwere Straftat
- Kommentar von Annika Fischer
(ots) - Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis, aber sie
ist keinesfalls freigesprochen. In sehr deutlichen Worten hat Richter
Dennis Wacker gesagt, dass er über eine schwere Straftat zu urteilen
hatte und nicht etwa Fahrlässigkeit: Benaissa wusste, dass sie das
Aids-Virus in sich trägt, sie wusste, wie leicht die Krankheit
übertragbar ist, sie hatte einen tödlichen Wissensvorsprung. Dass sie
schwieg und einen Mann ansteckte, war gefährliche Körperverletzung.
Und weil Aids noch nicht heilbar ist, wird es irgendwann wohl
Körperverletzung mit Todesfolge sein. Wacker wollte kein Exempel
statuieren, "es ging allein um das menschliche Versagen einer
Einzelperson". Aber natürlich hätte die Öffentlichkeit nicht so genau
hingesehen, wäre die Einzelperson nicht eine bekannte Sängerin
gewesen. Und es war gut, dass sie hinsah: Aids sei kein Thema von
gestern, hat nicht nur der Richter aus dem Prozess gelernt, es gebe
ein "erschreckendes Wieder-Erstarken von Unkenntnis und Vorurteilen".
Damit hat er leider Recht - und übrigens auch damit, dass er nicht
einstimmte in das Geschrei derer, die mit dem Finger auf das Opfer
zeigten: Es trägt sicherlich Verantwortung. Aber nach dem Gesetz
keine Schuld.
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Datum: 26.08.2010 - 18:17 Uhr
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