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zu Missbrauch/Kinderpornografie/Münster

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(ots) - Verängnisvolle Fehlentscheidungen

Raimund Neuß zum Kampf gegen Missbrauch Lügde, Bergisch Gladbach, Münster. Drei Orte in NRW, deren Namen jeweils mit einer Serie schwerster Sexualdelikte, verübt an Kindern, verbunden sind. Die Ermittlungen im Fall Münster scheinen dabei noch einmal in eine neue Dimension zu führen: Gewerbsmäßig in großem Stil hergestellte Pornografie mit kindlichen Opfern, wobei der mutmaßliche Haupttäter unter anderem das Kind seiner Freundin missbraucht und von seiner Mutter, einer Erzieherin, begünstigt worden sein soll.

Für Polizisten, Staatsanwälte, für Richter und auch für die Anwälte, die die Beschuldigten vertreten müssen, führen diese Verfahren über die Grenzen des eigentlich Erträglichen hinaus. Kommt so entsetzliche Taten wirklich immer öfter vor?

Nicht unbedingt. Der dichte Takt von Ermittlungen und Festnahmen ist zunächst einmal Beleg dafür, dass die Polizei in NRW seit dem Skandal von Lügde den Fahndungsdruck auf die mutmaßlichen Täter massiv verstärkt hat.

Umso mehr Fragen müssen sich das Jugendamt Münster und das für den mutmaßlichen Haupttäter zuständige Familiengericht stellen lassen. Wie kann es überhaupt möglich sein, dass ein wegen Missbrauch und des Besitzes von Kinderpornografie zweimal Verurteilter weiter mit dem Kind seiner Freundin zusammenleben durfte? Und selbst wenn ein Richter das erlaubt hat, wie ist die Betreuung durch das Jugendamt bis 2016 verlaufen?  Auf welcher Basis ordnete das Gericht dann 2017 an, das Jugendamt habe sich zurückzuziehen?

Es ist zwar verständlich, wenn unter anderem Polizeivertreter jetzt verlangen, Gesetze zu ändern, auf deren Basis so verhängnisvolle Entscheidungen wie die des Familiengerichts Münster möglich waren. Aber kein noch so ausgefeiltes Gesetz ist wirksam, wo Richter und Behördenvertreter nicht hinsehen.

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Datum: 08.06.2020 - 19:05 Uhr
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