Trotz Covid-19: Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern dürfen in Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht beschnitten werden
(ots) - Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Planungsverfahren muss trotz Covid-19 weitergehen - Deutsche Umwelthilfe fordert an Erörterungsterminen festzuhalten und diese notfalls als Video-Konferenzen durchzuführen - Entwurf des Planungssicherstellungsgesetzes muss im Bundestag nachgebessert werden - Gültigkeit des Gesetzes muss auf 31.10.2020 begrenzt werden
Am morgigen Donnerstag berät der Bundestag über den Entwurf des Planungssicherstellungsgesetzes der Bundesregierung. Mit dem Gesetz sollen Verzögerungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch die Covid-19 Pandemie vermieden werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, einzelne Planungs- und Beteiligungsschritte künftig auch online durchführen zu können. Kritisch sieht die DUH die lange Gültigkeitsdauer des Gesetzes bis zum 31.03.2021 sowie mögliche Einschränkungen vom Dialogformat Erörterungstermin.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: " Es ist richtig, dass die Bundesregierung jetzt die Initiative ergreift. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen ohne Verzögerung weitergehen, aber nicht zu Lasten von Beteiligung und Dialog mit zivilgesellschaftlichen Gruppen. Es muss sichergestellt werden, dass Erörterungstermine weiterhin stattfinden, wann immer es Hygiene- und Abstandsregeln zulassen. Dialogformate durch Online-Konsultation zu ersetzen, bei der nur Stellungnahmen ausgetauscht werden, kann nicht die Lösung sein. Hier muss die Bundesregierung im Gesetzentwurf nachbessern: Als Ersatz für Erörterungstermine ist in jedem Fall ein Dialog per Video-Konferenz der Online-Konsultation vorzuziehen ."
Bereits heute lässt unter anderem das Immissionsschutzrecht eine digitale Durchführung einzelner Verfahrensschritte zu. Dies gilt zum Beispiel für die Auslage von Planungsdokumenten. Hier rächt es sich, dass teilweise die Genehmigungsbehörden in der Vergangenheit die Digitalisierung verschlafen haben.
Die DUH fordert angesichts der Öffnung des gesellschaftlichen Lebens in anderen Bereichen darüber hinaus, die Gültigkeit des Gesetzes auf den 31.10.2020 zu begrenzen sowie eine begleitende Evaluation der Online-Beteiligung in den Gesetzentwurf aufzunehmen.
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Stellungnahme der DUH zum Planungssicherstellungsgesetz: http://l.duh.de/p200506
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Datum: 06.05.2020 - 14:16 Uhr
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