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OneCoin ein Multimilliarden-Dollar-Unternehmen, das vollständig auf Lügen und Betrug basiert.

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Gerät das Finanzsystem jetzt völlig aus den Fugen? Trotz weltweiter Warnungen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, Gerichtsverfahren und einem Betrugs-Geständnis in Sachen OneCoin, wird weiterhin Geld eingesammelt.


(IINews) - Da wundert sich auch die BaFin: „Trotz des allgemein negativen Rufs von OneCoin und der endlosen Berichterstattung in der Presse, die die Öffentlichkeit davor warnt, einem mutmaßlichen Ponzi-System auszuweichen, sind die von IMS bereits abgewickelten Beträge erstaunlich.“

Die IMS International Marketing Services GmbH hat aufgrund der Vereinbarung mit OneCoin zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 rund 360 Millionen Euro eingesammelt". Das Unternehmen war nicht im Besitz einer BaFin Genehmigung solche Geldtransfergeschäfte durchführen zu dürfen. Die jetzt gesperrten Konten enthalten noch ca. 29 Mio. €

Die Drahtzieher des OneCoin Schneeballsystems versprachen große Renditen bei minimalem Risiko. Die OnCoin- Gründer schufen eine Krypto-Währung ohne Gegenwert und brachten viele Investoren dazu, darin zu investieren. Das OneCoin Netzwerk soll weltweit mehr als drei Millionen Mitglieder haben.

OneCoin Ltd. hat seinen Sitz in Sophia, Bulgarien und vermarktet die angeblich digitale Kryptowährung "OneCoin" über ein globales Multi-Level-Marketing-Netzwerk ("MLM") von OneCoin-Mitgliedern. OneCoin Ltd. hat verschiedene „Händlerpakete“ beworben zum Preis von beispielsweise 110 € und 55.500 € Euro, einschließlich "Starter" -Pakete und "Tycoon Trader" "Premium Trader" -, "Infinity Trader" - und "Super Combo" -Pakete. Der Kauf eines Händlerpakets ermöglicht den Zugang zu Materialien “und„ Token “.

Konstantin Ignatov, gilt als federführende Person bei OneCoin Ltd. OneCoin Ltd. wurde in oder um 2014 gegründet und vermarktet die angebliche digitale Kryptowährung "OneCoin" über ein Multi-Level-Marketing-Netzwerk. OneCoin-Mitglieder erhalten Provisionen für die Rekrutierung von Dritten zum Kauf von Kryptowährung Pakete.

Diese mehrstufige Marketingstruktur hat entscheidend zu dem schnellen Wachstum des OneCoin-Mitgliedsnetzwerks beigetragen. Aufzeichnungen die amerikanische Ermittler im Laufe ihrer Untersuchung erhalten haben zeigen, dass zwischen dem vierten Quartal 2014 und dem dritten Quartal 2016 OneCoin Ltd. einen Umsatz von 3,353 Milliarden Euro erzielte. Es wurde ein Gewinn von




2,232 Milliarden Euro erwirtschaftet. OneCoin ist bis heute noch am markt tätig.

Konstantin Ignatov ist der Bruder von Ruja Ignatova („Ruja“), OneCoin-Gründerin und Geschäftsführerin bis zu ihrem Verschwinden aus der Öffentlichkeit, etwa im Oktober 2017. Ab Ende 2017 übernahm Ignatov eine leitende Position bei OneCoin und stieg Mitte 2018 auf zur Spitzenposition. Wie amerikanische Ermittlungen ergeben haben, diente Ignatov vor seinem Aufstieg zur OneCoin Spitzenposition, als persönlicher Assistent für Ruja.

Seit Dezember 2017 fungierte Ignatov als Geschäftsführer, Promoter und Sprecher der OneCoin Organisation. In dieser Funktion ist Ignatov bei weltweiten OneCoin-OneLife-Veranstaltungen aufgetreten. So zum Beispiel in Thailand, Singapur, Kolumbien, Argentinien, Brasilien, Paraguay, Bulgarien, Frankreich und Spanien. Untersuchungen der amerikanischen Behörden offenbarten die betrügerische Rolle die Ignatov hier spielte. Er soll Investoren über Struktur und Wert getäuscht haben.

OneCoin arbeitet mit mehreren Unternehmen zusammen. Zum Beispiel "OnePayments Ltd." "OneNetwork Services Ltd.", "OneAcademy" und "OneLife"

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Konten eines OneCoin- Satellitenunternehmens für den Betrieb ohne Lizenz gesperrt.

In einer Erklärung, bestätigte die Behörde, dass die Bankkonten der IMS International Marketing Services GmbH „ab sofort nach dem Gesetz“ gesperrt werden sollten.

IMS hatte im Auftrag verschiedener mit OneCoin verbundener Unternehmen Geldtransfers durchgeführt, um Anlegergelder zu sammeln und weiterzuleiten.

Das Unternehmen würde als Vermittler für diejenigen fungieren, die OneCoins mit Fiat-Währung in Deutschland kaufen und im Auftrag von OneCoin an Dritte, insbesondere an Dritte außerhalb Deutschlands, weiterleiten. Nach den deutschen Vorschriften hat die BaFin erneut darauf hingewiesen, dass solche Aktivitäten „als Geldtransfergeschäft zu qualifizieren“ sind, das „als Zahlungsdienst unter die Genehmigungspflicht fällt“.

Trotz des allgemein negativen Rufs von OneCoin und der endlosen Berichterstattung in der Presse, die die Öffentlichkeit davor warnt, einem mutmaßlichen Ponzi-System auszuweichen, sind die von IMS bereits abgewickelten Beträge erstaunlich.

"Insgesamt hat IMS International Marketing Services aufgrund der Vereinbarung mit OneCoin zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 rund 360 Millionen Euro eingesammelt", schrieb die BaFin. Die jetzt gesperrten Konten enthalten ca. 29 Mio. €.

In vielen Fällen wird versucht das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen, berichtet der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.

•Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

Bei jedem Anlagebetrug sind auch Banken oder Zahlungsdienstleister mit im Spiel.

Ohne Bankverbindung bzw. der Hilfe eines Zahlungsdienstleisters könnten die Anlagebetrüger kein Geld einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf die Bank und rechnen nicht mit einem Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. In vielen Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.

Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Bank muss sich über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden informieren.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres Kunden dürfte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen. Aus der Tatsache, dass die Finanzbetrüger meist über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsicht verfügen, müsste sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.

Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Bei den Cyber-Betrugsprogrammen gibt es keine reale Geschäftsgrundlage, es ist alles frei erfunden.

Die Anlage wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert.

Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeutet.

Die Betrüger gehen dem Geld entgegen. Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.

Die Betrüger haben die investierten Gelder der Kunden nie angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.

Die hier berichtende ESK Vertrauenskanzlei warnt davor, Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer. Diese ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien.

Diese Anwälte beraten Betroffene aus folgenden Ländern: Deutschland, Schweiz, Österreich und Liechtenstein.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Es gelingt immer öfter solchen Cyber-Kriminellen das Handwerk zu legen. So wie es der Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen ist, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die Anwälte unterstützen Sie bei Erstattung von Strafanzeigen.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Datum: 30.11.2019 - 10:24 Uhr
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