(ots) - Tierschutz ist seit 2002 Staatsziel. Das hat das
Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag im Grundsatz auch bei
Legehennen anerkannt, wonach die wirtschaftlichen Interessen der
Brütereien allein keinen vernünftigen Grund zum Töten der männlichen
Küken darstellen. Dass der Spruch wegen des Verweises auf die wann
auch immer zur Verfügung stehende Geschlechtserkennung im Ei keine
unmittelbaren Folgen hat, enttäuscht. Denn wann die Technik aus Sicht
der Geflügelindustrie wirtschaftlich funktioniert, ist offen. Sie
wird seit Jahren versprochen. Derweil bekommen in den Ställen Hühner,
Rinder, Schweine und vor allem Puten vom Staatsziel wenig mit. Die
unsägliche Praxis in der Legehennenfabrikation steht exemplarisch für
ein aus dem Ruder gelaufenes System, in dem die Ökonomie diktiert,
wie die Fabrikation von Nahrungsmitteln aus lebendigen Tieren zu
funktionieren hat.
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