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Umfrage: Noch großer Handlungsbedarf bei Umsetzung der DSGVO (FOTO)

ID: 1723228


(ots) -
Auch ein Jahr nach Ende der Übergangsfrist haben deutsche
Unternehmen noch einiges zu tun, um die Anforderungen der
Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) vollständig zu erfüllen. Laut
einer aktuellen Umfrage von TÜV SÜD sagt rund ein Drittel der
Befragten, dass ihr Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen nur
teilweise (29%) oder gar nicht (6%) umgesetzt hat.

"Trotz erster Bußgelder ist die anfangs befürchtete breite
Abmahnwelle bisher ausgeblieben. Doch inzwischen haben die
Aufsichtsbehörden einzelner Bundesländer wie z.B. Baden-Württemberg
verschärfte Kontrollen angekündigt", sagt Andreas Rübsam, Director
Data Protection der TÜV SÜD Sec-IT GmbH. "Die gute Nachricht: Auch
wenn man in seinem Unternehmen noch zu wenig oder gar nichts getan
hat ist, ist es nie zu spät, damit anzufangen. Man sollte sich
zumindest einen externen Berater holen." Genau das haben laut Umfrage
bereits einige Unternehmen ganz (34%) oder teilweise (24%) getan, um
sich fit für die EU-DSGVO zu machen.

Mitarbeiter sind oft nicht ausreichend geschult

Nur etwas mehr als die Hälfte der befragten Entscheider gaben an,
dass ihr Unternehmen bisher einen Datenschutzbeauftragten benannt
hat. "Das ist zwar erst ab zehn Mitarbeitern Pflicht, viele wissen
aber nicht, dass die Umsetzungsverantwortung für die EU-DSGVO dann
komplett bei der Firmenleitung liegt", sagt Rübsam. Großen
Nachholbedarf gibt es auch bei der Mitarbeiterschulung. Lediglich 44%
der Befragten gaben an, dass die Belegschaft in ihrem Unternehmen
ausreichend zum Thema EU-DSGVO geschult ist.

Die wichtigsten zehn Punkte zum Datenschutz

"Die folgenden zehn Punkte decken die wichtigsten Bereiche beim
Datenschutz ab", erklärt Rübsam. Konkret sind dies: Die Schulung der
eigenen Mitarbeiter, Information der Kunden, eine




Datenschutzerklärung auf der Website sowie Überprüfung der Sicherheit
der eigenen Website, ein Verzeichnis der
Datenverarbeitungstätigkeiten, regelmäßige Datensicherungen, Beachten
von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung) Verträge zur
Auftragsverarbeitung, Kennzeichnung von Videoüberwachung sowie das
Melden von Datenpannen.

Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist ist die
Datenschutz-Grundverordnung vor einem Jahr am 25. Mai 2018 in Kraft
getreten. Sie regelt EU-weit die Verarbeitung, Speicherung und
Weitergabe personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen und
private Firmen, z.B. durch Informationspflichten und Auskunftsrechte
der betroffenen Personen. Wird gegen sie verstoßen, riskieren
Unternehmen Strafzahlungen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder
bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov
Deutschland GmbH, an der 531 Unternehmensentscheider zwischen dem
06.05.2019 und 10.05.2019 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet
und setzen sich repräsentativ nach Beschäftigtenanteil pro
Unternehmensgröße zusammen.

Die Grafiken mit den Umfrageergebnissen sind unter
www.tuev-sued.de/pressemeldungen zum Download verfügbar.

Umfassende Informationen zum Thema Datenschutz nach EU-DSGVO,
externer Datenschutzbeauftragter, geprüfte Auftragsverarbeitung und
zertifizierte Datenträgervernichtung finden Sie bei TÜV SÜD Sec-IT
unter https://www.tuev-sued.de/fokus-themen/it-security. Ein
Datenschutz-Fachportal und Schulungen zum Thema Datenschutz bietet
die TÜV SÜD Akademie http://ots.de/xkl2NU.



Pressekontakt:
Sabine Krömer
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199, 80686 München
Tel. +49 (0) 89 / 57 91 - 29 35
Fax +49 (0) 89 / 57 91 - 22 69
E-Mail sabine.kroemer(at)tuev-sued.de
Internet www.tuev-sued.de

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Datum: 23.05.2019 - 10:49 Uhr
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