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Deutsche Umwelthilfe verklagt Amazon wegen Missachtung der gesetzlichen Rücknahmepflicht ausgedienter Energiesparlampen und LEDs

ID: 1602759


(ots) - Tests der Deutschen Umwelthilfe ergaben, dass
Amazon Verbrauchern keine ordnungsgemäße Möglichkeit zur Rückgabe
ausgedienter LEDs und quecksilberhaltiger Energiesparlampen anbietet
- Amerikanischer Onlinehändler weigert sich, zukünftig weitere
Gesetzesverstöße auszuschließen - Deutsche Umwelthilfe reicht Klage
vor dem Landgericht München ein und fordert endlich behördliche
Kontrollen

Verbraucher, die ihre ausgedienten Energiesparlampen und LEDs beim
Handelsunternehmen Amazon für eine ordnungsgemäße Entsorgung
zurückgeben möchten, haben hierzu keine gesetzeskonforme Möglichkeit.
Dies ergaben Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen, wie
beispielsweise Amazon, zur kostenfreien Rücknahme von
Elektroaltgeräten, wozu auch schadstoffhaltige Energiesparlampen oder
LEDs gehören. Weil der amerikanische Onlinehändler sich weigerte,
gegenüber der DUH eine Erklärung abzugeben, zukünftig die
festgestellten Verstöße abzustellen und eine gesetzeskonforme
Rückgabe ausgedienter Energiesparlampen und LEDs sicherzustellen,
reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband am 20.4.2018 Klage
beim Landgericht München ein.

Seit dem 24. Juli 2016 sind Händler mit einer Verkaufs- oder
Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte zur
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Das gilt auch für LEDs und
quecksilberhaltige Energiesparlampen. Die DUH stellte fest, dass
Amazon Verbraucher zur Rückgabe von Beleuchtungskörpern den
kostenlosen Paketversand über das Rücknahmesystem Electroreturn der
Deutschen Post anbietet. Auf Nachfrage der DUH teilte die Deutsche
Post jedoch mit, dass der Paketversand von Altlampen wegen der
Bruchgefahr und einer möglichen Freisetzung des giftigen Quecksilbers
ausgeschlossen ist. Die DUH hält den Paketversand von Altlampen aus




den genannten Gründen für grundsätzlich ungeeignet. Der Handel muss
für andere praxistaugliche Sammelmöglichkeiten sorgen, beispielsweise
durch die Schaffung von flächendeckenden stationären Sammelsystemen
oder der Beteiligung an diesen.

"Es ist nicht akzeptabel, dass Amazon als Marktführer des
Internet-Handels Verbraucherrechte zu Lasten traditioneller Händler
verweigert. Der Bürger wird von Amazon mit schadstoffhaltigen LEDs
und Energiesparlampen allein gelassen, und die gesetzlich
vorgeschriebenen Rückgabemöglichkeiten werden verweigert. Diese Art
der Ertragsmaximierung auf Kosten von Umwelt und Verbrauchern muss
beendet werden. Da sich Amazon weigert, seinen Rechtsverstoß
einzugestehen und eine Wiederholung für die Zukunft auszuschließen,
bleibt uns kein anderer Weg als eine gerichtliche Entscheidung", sagt
der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Weil neben Amazon auch weitere Onlinehändler, wie beispielsweise
Conrad, Media Markt, Saturn, Netto Online, Redcoon oder Globus
Baumarkt Verbrauchern keine ordnungsgemäßen Rückgabemöglichkeiten für
LEDs und Energiesparlampen anbieten, wird die DUH gegen diese
Unternehmen ebenfalls Rechtsverfahren einleiten.

"Wie kann es sein, dass die für den Vollzug von Gesetzen
verantwortlichen Landesbehörden ausgerechnet bei Amazon, einem der
weltweit größten Internethändler, einen schwerwiegenden Verstoß gegen
Umwelt- und Verbraucherrecht übersehen. Die Behörden müssen endlich
ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachkommen und die korrekte
Umsetzung des Elektroaltgerätegesetzes gewährleisten. Ohne Kontrollen
werden Händler weiterhin versuchen, sich vor der gesetzlichen
Rücknahmepflicht von Elektroschrott zu drücken", kritisiert der
DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Nur etwa 40 Prozent des anfallenden Elektroschrotts wird
ordnungsgemäß gesammelt, 60 Prozent wird illegal entsorgt oder
exportiert. "Bis 2019 soll 65 Prozent des Elektroschrotts in
Deutschland für eine umweltfreundliche Wiederverwendung und
Entsorgung gesammelt werden. Der Handel hat in 2016 nur rund 70.000
Tonnen Elektroschrott zurückgenommen. Im Vergleich zu den etwa 1,7
Millionen Tonnen jährlich in Deutschland anfallenden Mengen
Elektroschrott ist das erschreckend wenig", sagt Fischer.

Links:

DUH-Testergebnisse zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im
Onlinehandel: http://l.duh.de/p180323 Positionspapier der DUH zum

Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/

Flyer für Händler und Verbraucher sowie weitere Informationen zur
Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte:
https://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/



Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867 43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 20.04.2018 - 12:00 Uhr
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