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Deutsche Gerichte erleiden immer wieder Schlappen vor dem EUGH

ID: 1037176

In verschiedenen Urteilen des EUGH zum EU-Führerschein zuletzt
unter Az. C-419/10 erleiden die deutschen Gerichte und die
Bundesregierung immer wieder herbe Schlappen in Sachen EU-
Führerschein.

(IINews) - In verschiedenen Urteilen des EUGH zum EU-Führerschein
zuletzt unter Az. C-419/10 erleiden die deutschen Gerichte
und die Bundesregierung immer wieder herbe Schlappen in
Sachen EU-Führerschein.
Der europäische Gerichtshof EUGH bestätige in diesem Urteil
endlich und abschließend die Verpflichtung zur
uneingeschränkten gegenseitigen Anerkennung und auch die
Freizügigkeit in Europa.
Auch führte das Verhalten mancher deutscher Behörden,
insbesonderer der süddeutschen ad absurdum. Wichtig für
jedne Führerscheinbewerber ist zu dem, dass auch die
Einzelfallprüfung genau definiert wurde.
Laut EUGH ist für die Rechtmäßigkeit des EU-Führerscheines
gemäss der 3.EU-Führerscheinrichtlinie allein der
ausstellende Staat verantwortlich. Die anerkenneden
nationalen Behörden dürfen nur bei belegten und
nachgewiesenen Zweifeln hier eine Einzelfallprüfung
vollziehen. Besonders die bayerischen Gerichte und
Führerscheinbehörden wie auch die Bundesregierung wurden
aufgefordert, die Hetzjagd auf EU-Führerscheininhaber
einzustellen. (Nachzulesen in der Urteilsbegründung)
Ein wahrer Tsunamicharakter ergibt sich daraus, dass nun
jeder, dem eine Nutzungsuntersagung zu seinem EU-
Führerschein zugesteltl wurde und siche einem Strafverfahren
wegen Fahrens ohne Führerschein ausgesetzt siehrt, anhand
dieses Urteils auf sein Recht pochen kann. Mit allen
Konsequenzen.
Natürlich bestätigte das Gericht in Art einer tibetanischen
Gebetsmühle, dass die Grundsätze der EU-
Führerscheinrichtlinie bindend sind. Die altbekannte 185 Tage
Regel behält natürlich genau so ihre Gültigkeit, wie die
Tatsache, dass erst die Sperrzeit abgelaufen sein muss. Aber
selbst die MPU Auflage wird hier nicht kommentiert, da diese
eine rein nationale Angelegenheit ist. Streng genommen
benötigt der Führerscheininhaber noch nicht einmal einen




Nachweis über eine abgelegte MPU. Jedoch ist es so, dass
auch andere EU-Staaten die MPU einführen möchten und es
somit möglich machen diese zur Sicherheit ebenfalls mit
abzulegen. So wird den deutschen Behörden auch das letzte
Lüftchen aus den Segeln genommen. Es kann nur jedem,
dem eine MPU auferlegt wurde, angeraten werden, diese
abzulegen. Nicht unbedingt in Deutschland, sondern in dem
Land, in dem er seinen EU-Führerschein erwirbt. Viele
Psychologen in der EU besitzen bereits die Legitimation, einen
MPU abnehmen zu dürfen!
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit diesem Urteil
der recht beliebte EU-Führerschein final legitimiert wurde und
die Unterstellung des Führerscheintourismus etc. als
rechtswidrig anzusehen ist.
Natürlich ist es gar nicht so leicht, den anerkannten Wohnsitz
oder aber die juristisch tragfähige Abwicklung der Formalien
gemäss der 3.EU-Führerscheinrichtlinie in Übereinstimmung
mit den Sprüchen des EUGH allein zu bewerkstelligen. Daher
haben sich Agenturen, wie allen voran Tarabas 68 des
Insiders Rolf Herbrechtsmeier zum Ziel gesetzt, Betroffenen
den Weg zum legalen, juristisch tragfähigen und
rechtssicheren EU-Führerschein zu ebnen. Mit seinen guten
Kontakten und langjährigen Erfahrungen in der Tschechischen
Republik ist es möglich schnell und günstig den Führerschein
so zu machen, dass er gesetzeskonform und unanfechtbar
ist. Für den Bewerber, dem das immer noch zu unwirklich
erscheint, wird natürlich auch die Umschreibung in ein
deutsches Papier angeboten.
Aber wo Licht ist, ist auch Schatten, hier soll noch mal
eindringlich vor schwarzen Schafen und Betrügern gewarnt
werden, die mit unlauteren Mitteln Führerscheine verkaufen
oder Ähnliches. Wer einen EU-Führerschein erwerben möchte,
muss mindestens zwei Mal anreisen, die 185 Tage Regel
einhalten und gegen Ihn darf keine Sperrzeit mehr aktiv sein.
Alle Agenturen,die etwas anderes versprechen, zielen auf
einfachen Betrug ab!

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dies ist eine Pressemitteilung von Tarabas 68
Wir sorgen dafür, dass sie einen rechtsgültigen EU Führerscheins
oder einer EU Fahrerlaubnis erhalten können. In Kooperation mit
Fahrschulen in Tschechien, mit denen wir schon seit Jahren
zusammen arbeiten, sorgen wir dafür, dass sie LEGAL eine EU-
Führerschein erwerben können.
Qualität, die Zufriedenheit und Rechtssicherheit für unsere
Kunden ist unsere Profession!
Profitieren sie von unseren Erfahrungen und guten Kontakten in
der Tschechischen Republik, denn wir sind von Anfang an dabei
und garantieren für den seriösen, problemlosen und legalen
Erwerb des EU Führerscheins



Leseranfragen:

AnRo24Media
Rolf Herbrechtsmeier
Tarabas68 Media
Chomutovska 22 27
CZ - 43 401 Most
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 52 34 - 202 96 20
Telefax: +49 (0) 52 34 - 202 69 09
E-Mail: info(at)anro24.de



PresseKontakt / Agentur:

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Friedrichstr.4
42105 Wuppertal
fvaroquier2000(at)yahoo.de
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Datum: 25.03.2014 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Führerschein & Zulassung


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