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Absicherung von Studenten, Doktoranden und Gastwissenschaftlern aus dem Ausland

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Das Studium in Deutschland ist im Ausland sehr beliebt. Der ausländische Gast sollte sich jedoch unbedingt vor Einreise um einen angemessenen Versicherungsschutz bemühen, denn wenn er zum Studium oder zur universitären Forschung nach Deutschland kommt, ist er verpflichtet, eine Krankenversicherung vorzuweisen, die verschiedenste Anforderungen erfüllen muss.

(IINews) - Man kann sich zwar bei vielen Stellen informieren (Botschaft, Konsulat, Ausländerbehörde), um die passende Versicherung muss man sich jedoch selbst kümmern. Hierbei sollte man auf die Beratung von Fachleuten zurückgreifen.


Die Auswahl der richtigen Krankenversicherung hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. Aufenthaltsstatus, Herkunftsland, Aufenthaltsdauer, Reisezweck etc. Die Dr. Walter GmbH, mit Sitz in Neunkirchen-Seelscheid bei Köln, beschäftigt sich seit ihrer Gründung im Jahre 1959 speziell mit der Absicherung von ausländischen Gästen in Deutschland.


Wenn das eigentliche Studium beginnt, besteht für die meisten Studenten aus dem Ausland die Möglichkeit, sich genau so zu versichern wie der deutsche Student, nämlich über eine gesetzliche Krankenkasse. Da diese in der Regel ein gutes Preis-/Leistungs-Verhältnis bietet, rät der unabhängige Versicherungsberater dazu, sich während des Studiums über eine Gesetzliche zu versichern.



Diese Möglichkeit besteht allerdings nur während des eigentlichen Studiums. Vor Beginn und nach Ende des offiziellen Studiums muss sich der ausländische Gast privat versichern. Im Normalfall reist der Student vor Beginn des Studiums ein, um verschiedene Angelegenheiten zu regeln (Wohnungssuche, Behördengänge o.ä.) oder reist erst einige Tage oder Wochen nach dem offiziellen Studiumsabschluss in die Heimat zurück. Viele nehmen auch an Vorbereitungs- oder Sprachkursen teil.



Spezielle Bestimmungen gibt es für Gäste, die älter als 30 Jahre sind oder länger als 14 Fachsemester eingeschrieben sind. Diese müssen sich privat versichern. Nicht selten studiert der ausländische Gast im Rahmen eines Förder- oder Austauschprogrammes in Deutschland und ist dann ganz oder teilweise über dieses Programm versichert. Ebenfalls kompliziert kann die Versicherungssituation von Doktoranden sein: Einige haben einen Arbeitsvertrag an der deutschen Universität, andere gelten als in ihrem Heimatland angestellt.







Das sind nur einige Beispiele, die zeigen sollen, wie unübersichtlich die Versicherungslage im akademischen Umfeld für ausländische Studenten sein kann, und wie notwendig eine kompetente Beratung ist. Die Dr. Walter GmbH berät und versichert seit über 50 Jahren ausländische Studenten, Doktoranden und Gastwissenschaftler. Für eine gesetzliche Absicherung kooperiert Dr. Walter mit der DAK–Gesundheit und hilft bei der Beantragung der Mitgliedschaft.

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Dr. Walter GmbH
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Telefon +49 (0) 2247 91 94 -0
Telefax: +49 (0) 2247 9194 -20
E-Mail; info(at)reiseversicherung.com



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Bereitgestellt von Benutzer: ChristianBruhn
Datum: 13.11.2012 - 12:25 Uhr
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Kategorie:

Versicherung


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.11.2012

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