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Finanzamt hält bei Schenkung die Hand auf

ID: 520610

Viele Eltern planen noch während ihrer Lebzeiten, Eigentum an die Kinder zu verschenken. Dann fällt die Steuerpflicht an. Schließlich erhält die beschenkte Person durch die Schenkung Vermögenswert. Wird der gesetzlich festgesetzte Freibetrag überschritten, erhebt das Finanzamt die sogenannte Schenkungsteuer. Über das Thema Schenkung informiert der erfahrene Steuerberater Gerhard Heim aus Augsburg.

(IINews) - Was ist eine Schenkung?
Als Schenkung gilt jede Zuwendung unter Lebenden, womit jemand mit seinem Vermögen einen anderen ohne entsprechende Gegenleistung bereichert.

Wann fällt die Schenkungsteuer an?
Werden die Freibeträge durch die zu schenkende Summe oder Anlagenwert überschritten, dann fällt die Schenkungsteuer an.
Die Schenkung und die Erbschaft sind ähnlichen Regeln unterworfen, sodass Schenkungen, um der Erbschaftssteuer zu entgehen, keine Option darstellen.

Wie werden die Steuern festgesetzt?
Wie bei allen steuerlichen Belangen, kümmert sich das Finanzamt um die Festsetzung der Steuerzahlungen. Die Steuereinnahmen aus der Schenkungsteuer werden an die jeweiligen Länder übergeben. Im BGB sind die genauen Bestimmungen zur Schenkungsteuer im Erbschaft- und Steuergesetz (ErbStG) festgelegt.

Wonach richtet sich die Höhe der Steuern?
Sehr strikt teilt der Gesetzgeber Steuerklassen zur Bemessung der Schenkungsteuer ein. Und da sind die nächsten Verwandtschaftsverhältnisse (Ehegatten, Kinder, Eltern, Enkel) am besten gestellt. Folgende Einteilung wird vorgenommen:

- Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel – sowie im Todesfall, nicht aber bei Schenkungen: Eltern und Großeltern
- Steuerklasse II: Eltern, Großeltern, Geschwistern, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder sowie geschiedene Ehegatten
- Steuerklasse III: alle übrigen Schenkenden inklusive eingetragener Lebenspartner

Das Thema Schenkung ist sehr umfassend. Aus diesem Grund sollte man einen professionellen Steuerberater für die Abwicklung einer Schenkung beauftragen.

Die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg berät in allen Fragen rund um die Schenkung und steht jederzeit zur Verfügung.




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Pressekontakt
Steuerkanzlei Heim
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Steuerberater

Klinkerberg 9
86152 Augsburg

Telefon: 0821/344 88-0
Telefax: 0821/344 88-50

E-Mail: info(at)steuerkanzlei-heim.de
Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de



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Datum: 15.11.2011 - 16:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Stadt:

Augsburg


Telefon: 0821-344880

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

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"Finanzamt hält bei Schenkung die Hand auf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

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