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Abweichungen im Steuerbescheid – Steuerberater vertritt bei Rechtsdurchsetzung

ID: 647495

Auch das Finanzamt kann Irrtümer nie ganz ausschließen. Steuerbescheide sind nicht selten fehlerhaft und lassen daher oftmals Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit zu. Beispielsweise werden Werbungskosten nicht anerkannt oder das Finanzamt ermittelt eine abweichende Höhe der Pendlerpauschale als in der Steuererklärung angegeben. Um dennoch Recht zu erhalten, besitzt nach dem Grundgesetz jeder die Möglichkeit gegen Entscheidungen von Finanzbehörden rechtlich vorzugehen. Hierfür gibt es das außergerichtliche und das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Über diese informiert die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg.

(IINews) - Steuerberater vertritt vor Finanzbehörde und Finanzgericht

Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts ist es oftmals sogar für Fachleute unmöglich, alle Gesetze immer korrekt zu beachten und einzuhalten. Aus diesem Grund sind Steuerbescheide oftmals fehlerhaft. Manchmal wurden Abzugskosten nicht berücksichtigt oder man muss sogar Nachzahlungen leisten. Irrtümer vonseiten des Finanzamts gehen meist zulasten des Steuerzahlers. Um gegen falsche Steuerbescheide anzugehen, sind Auseinandersetzungen mit der Finanzbehörde notwendig. Dies ist über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchverfahren) mit dem der Steuerpflichtige seinen Steuerbescheid zunächst durch die Finanzbehörde überprüfen lassen kann möglich. Wenn dieses Verfahren nicht zielführend ist, kann ein Finanzgerichtsverfahren eingeleitet und Klage erhoben werden. Zur Durchsetzung der Interessen ist ein Steuerberater die beste Wahl. Er vertritt gegenüber den Finanzbehörden und erbringt folgende Leistungen:

- Ein Steuerberater unterstützt beim Einspruchsverfahren, und sofern dieser nicht erfolgreich ist, überprüft er zunächst die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

- Bestehen Erfolgsaussichten für die Klage, wird diese fristgerecht beim Finanzgericht eingereicht und begründet. Außerdem vertritt der Steuerberater den Mandanten auch in den weiteren Schritten vor dem Finanzgericht.

Für ausführliche Informationen zum Rechtsbehelfsverfahren steht die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg jederzeit gerne zur Verfügung.




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Steuerkanzlei Heim
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Steuerberater
Klinkerberg 9
86152 Augsburg
Telefon: 0821/344 88-0
Telefax: 0821/344 88-50
E-Mail: info(at)steuerkanzlei-heim.de
Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de



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Datum: 29.05.2012 - 11:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 647495
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Ansprechpartner: Gerhard Heim
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Augsburg


Telefon: 0821-344880

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: PresseMitteilung
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