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Verkehrssicherheit / Herbstgefahren durch Wild, Sturm und Nebel / ADAC: vorausschauend und langsam f

ID: 254005

(ots) - Nebel, Sturm und Wildwechsel: Der Herbst erfordert
besondere Vorsicht im Straßenverkehr. Der ADAC hat Empfehlungen
zusammengestellt, um sicher durch die dritte Jahreszeit zu kommen.

Bei eingeschränkter Sicht durch Nebel gilt grundsätzlich: Fuß vom
Gas und vorausschauend fahren. Die Faustformel "Sichtweite ist gleich
Fahrgeschwindigkeit" hilft, Unfälle zu vermeiden. Konkret bedeutet
das: Liegt die Sicht bei weniger als 50 Metern, darf auch der Tacho
nicht mehr als 50 km/h anzeigen (§3 I 1 StVO). Zur Orientierung
dienen die Leitpfosten am Straßenrand, die auf Landstraßen und
Autobahnen im 50-Meter-Abstand stehen.

Gedrosseltes Tempo bei schlechter Sicht oder bei Fahrten durch
Waldstücke empfiehlt sich auch noch aus einem anderen Grund: Mit
abnehmendem Tageslicht sind Wildtiere morgens später und abends
früher aktiv. Rund 2 800 Verkehrsteilnehmer werden jährlich bei
Wildunfällen verletzt.

Taucht Wild auf der Fahrbahn auf, sollte man sofort bremsen,
gegebenenfalls abblenden und hupen, aber nicht unkontrolliert
ausweichen. Passiert dennoch ein Unfall, muss die Unfallstelle
gesichert und die Polizei informiert werden - auch wenn das Tier nur
verletzt wurde und wieder im Wald verschwindet. Angefahrene Tiere
sollten auf keinen Fall berührt werden - sie könnten auskeilen oder
Krankheiten übertragen. Strafbar ist es, getötetes Wild mitzunehmen -
Wilderei wird mit Geld- und Haftstrafen geahndet.

Vorsicht ist im Herbst auch beim so genannten Bauernglatteis
geboten: Wenn landwirtschaftliche Fahrzeuge nach der Ernte die Straße
verschmutzen, können Lehm- und Erdklumpen leicht zu gefährlichen
Situationen führen, insbesondere wenn sich die Klumpen mit
Feuchtigkeit zu einem rutschigen Schmierfilm verbinden.

Übrigens: Auch der Blick nach oben kann im Herbst vor unliebsamen




Überraschungen bewahren. Bei Sturm und starken Winden sollte man sein
Auto nicht unbedingt unter Bäumen, insbesondere Pappeln, parken.
Herab fallende Äste könnten das Fahrzeug beschädigen - auch wenn nach
einem aktuellen Urteil des OLG Saarbrücken (Az 4 U 482/09) die
Verantwortlichen dazu angehalten sind, auch gesunde Pappeln im
Bereich von Parkplätzen zu entfernen.

Hinweis für die Medien:

Zu diesem Text bietet der ADAC auf seiner Internetseite für
Journalisten unter www.presse.adac.de Fotomaterial an.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Katja Legner
Tel.: +49 (0) 89/7676 6417
E-Mail: katja.legner(at)adac.de

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Datum: 08.09.2010 - 11:04 Uhr
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