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Still-Zeit in der Firma / Das Mutterschutzgesetz gesteht stillenden Frauen umfangreiche Rechte zu

ID: 252266


(ots) - Junge Mütter, die bereits in den Beruf
zurückkehren möchten, während sie ihr Kind noch stillen, sollten
einen Blick in das Mutterschutzgesetz werfen. Es gesteht ihnen
weitgehende Rechte zu. "Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die
zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine
halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde frei zu geben", erklärt
die Rechtsanwältin Smaro Sideri im Apothekenmagazin "BABY und
Familie". Diese Zeiten dürfen nicht auf die sonstigen Pausen
angerechnet und müssen auch nicht nachgearbeitet werden. Den Frauen
steht auch ein Raum für das Stillen oder Abpumpen zu. Im
Schichtdienst dürfen sie keine Nacht- und Wochenenddienste
übernehmen. Viele Firmen sind erst einmal überrascht, wenn sie mit
diesen Rechten konfrontiert werden. Claudia Seidel, Vorstandsmitglied
des Berufsverbandes der Still- und Laktationsberaterinnen, rät den
jungen Müttern jedoch nachdrücklich, ihre Rechte einzufordern: "Wer
nachhakt, wird positiv überrascht sein, wie viel doch ganz
unkompliziert möglich ist." Schließlich habe Stillen auch für den
Arbeitgeber Vorteile: "Gestillte Kinder sind zum Beispiel seltener
krank als nicht gestillte."

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Apothekenmagazin "BABY und Familie" 9/2010 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.baby-und-familie.de



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Datum: 05.09.2010 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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