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Pedelecs: Testfahrt vor Kauf empfehlenswert / Hybridfahrräder im Trend: Muskelkraft wird mit Elektro

ID: 243429


(ots) - Sie gehören zum stärksten Wachstumsmarkt in der
deutschen Zweiradbranche und sind aus dem Stadtbild nicht mehr
wegzudenken: Hybridfahrräder, die sowohl mit Muskelkraft als auch mit
einem elektrischen Hilfsmotor betrieben werden. Beliebt sind diese so
genannten Pedelecs (Pedal Electric Cycle) bei Radfahrern, die sich
nicht zu stark verausgaben können oder wollen. Das klassische Pedelec
mit einer zusätzlichen Leistung von 250 Watt gilt als Fahrrad. Bei
Geschwindigkeiten über 25 km/h schaltet die elektrische
Trittunterstützung von Pedelecs automatisch ab. Das heißt: Zum Fahren
eines Pedelecs bedarf keiner Fahrerlaubnis und ist nicht
versicherungspflichtig - im Gegensatz zu reinen Elektrorädern ohne
Muskelantrieb.

Wer eine Anschaffung plant, sollte mit Kosten von 1.000 bis 1.500
Euro rechnen. In der Regel entscheidet der Preis über Qualität und
Komfort. Eine ausführliche Beratung vor dem Kauf ist immer zu
empfehlen. "Grundsätzlich ist auch eine Probefahrt zu empfehlen, um
die Fahrstabilität und das Fahr- sowie Bremsverhalten zu testen", rät
Rainer Grünbaum, Fachmann für Fahrräder bei TÜV Rheinland.
Verbraucher sollten zudem auf das GS-Zeichen achten, wie es auch TÜV
Rheinland vergibt: "Diese Pedelecs sind sicher in Mechanik und
Elektrik und auf mögliche Giftstoffe geprüft."

Am wichtigsten bei der Auswahl eines Pedelecs ist der Akku. Er
sollte eine durchschnittliche Reichweite von 40 bis 50 Kilometern
haben und mindestens 500 Mal aufgeladen werden können. Klären sollte
der Käufer vorher auch, wie lange der Aufladevorgang dauert, ob sich
die Akkus einfach ersetzen lassen und wie teuer Ersatzakkus sind.
Sinnvoll sind abschließbare Akkus, um Diebstahl zu erschweren.
Wichtig für die Verkehrssicherheit: Die Beleuchtung muss auch mit
leerem Akku funktionieren, also über einen separaten Generator




verfügen.

Achten sollte man auch auf das zulässige Gesamtgewicht. Denn die
Räder wiegen mit Akku rund 25 Kilogramm. Hinzu kommen Fahrer und
Beladung. Wird das zulässige Gesamtgewicht überschritten, ist die
Bremsanlage unter Umständen überfordert. Das birgt ein hohes
Unfallrisiko. Das zulässige Gesamtgewicht findet sich idealer Weise
in der Betriebsanleitung, und auch der Verkäufer sollte darüber
Auskunft geben können.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Rainer Weiskirchen, Pressesprecher TÜV Rheinland LGA,
Tel.: 0911/655-4230
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse

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Datum: 17.08.2010 - 10:36 Uhr
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