InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Unterhalt nach Abbruch des Studiums

ID: 238969


(ots) - Auch wenn ein Kind sein Studium abbricht, hat es
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, während es auf einen
Ausbildungsplatz wartet. Allerdings muss die avisierte Ausbildung
zielgerichtet und planvoll aufgenommen werden. Der Vater müsse diese
Verzögerung des Ausbildungsbeginns hinnehmen, so das
Oberlandesgericht Naumburg in seinem Beschluss vom 12. Januar 2010
(Az: 8 WF 274/09).

Nach Abbruch ihres zweisemestrigen Studiums der Finanz- und
Wirtschaftswissenschaften verlangte die Tochter vom Vater
Kindesunterhalt für die Zeit, in der sie auf ihren Ausbildungsplatz
wartete. Sie bewarb sich während einer Zeit von zehn Monaten
wiederholt um einen Ausbildungsplatz bei einem Steuerberater oder im
Bank- und Finanzdienstleistungsbereich.

Das Amtsgericht hatte ihr den Ausbildungsunterhalt versagt, da
dieser nur während der Zeit der Ausbildung geschuldet werde. Sie habe
während dieser zehn Monate aber gerade in keinem
Ausbildungsverhältnis gestanden. Das Oberlandesgericht folgte dieser
Auffassung nicht. Der unterhaltspflichtige Elternteil müsse auch
Verzögerungen in der Ausbildungszeit hinnehmen, sogar dann, wenn
diese auf ein vorübergehendes leichtes Versagen des Kindes
zurückzuführen seien. Allerdings müsse das Kind sich bemühen, die
avisierte Ausbildung zielstrebig und planvoll aufzunehmen und
durchzuführen. Diese Obliegenheit sei hier erfüllt, da sich die
Tochter in der streitigen Zeit immer wieder um Ausbildungsplätze
beworben habe, und letztendlich damit auch erfolgreich gewesen sei.

Ob Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Unterhalt zur
Versorgung von Kindern oder sogar Elternunterhalt: In allen Fragen zu
möglichen Unterhaltansprüchen sind die deutschlandweit mehr als 6.500
Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein
Ihre ersten Ansprechpartner. Sie geben Ihnen fachkundigen Rat und




leisten Ihnen gern juristischen Beistand - außergerichtlich genauso
wie vor Gericht. Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen
qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe - unter
www.familienanwaelte-dav.de .

Quelle:

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
www.familienanwaelte-dav.de



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Stellv. Hauptgeschäftsführer
Pressesprecher Deutscher Anwaltverein
PR-Referat
Littenstraße 11
D-10179 Berlin
Tel.: 030 726152-129
Fax: 030 726152-193
E-Mail: presse(at)familienanwaelte-dav.de
Internet: www.familienanwaelte-dav.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.08.2010 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 238969
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 134 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Unterhalt nach Abbruch des Studiums"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Anwaltverein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Anwaltverein



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 52


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.