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NIFIS kritisiert De-Mail

ID: 238881


(ots) - Hauptangriffspunkte sind die mangelhafte
Konzeption, Sicherheitslücken und die fehlende Kompatibilität

Die Nationale Initiative für Informations- und Internetsicherheit
(NIFIS) übt in einer Stellungnahme Kritik am Entwurf zum so genannten
De-Mail-Gesetz und fordert den Gesetzgeber dazu auf, das aktuelle
Papier noch einmal intensiv zu überarbeiten. Schon der Hauptzweck der
Neuregelung - die Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der
Kommunikation via digitale Netzwerke - sei aufgrund von
Sicherheitslücken gefährdet. Die für den Übertragungsdienst
zuständigen Provider würden eingehende Nachrichten zunächst
entschlüsseln und dann zur Weiterleitung wieder verschlüsseln. "Das
ist in etwa so, als ob die Post einen Brief öffnet und diesen vor der
Zustellung in einen anderen Umschlag packt", merkt Dr. Thomas Lapp,
Vorsitzender der NIFIS und IT-Experte der Bundesrechtsanwaltskammer,
an. Zwar entsprechen die Server staatlich überprüften
Sicherheitsstandards - "und dennoch ist das nicht die optimale
Lösung, da die Daten zumindest für kurze Zeit offen auf dem Server
liegen."

Außerdem habe es der Gesetzgeber versäumt, im Gesetz
Technikneutralität vorzuschreiben. Das habe zur Folge, dass De-Mail
nicht mit anderen Angeboten sicherer Kommunikation kompatibel ist.
Dazu zählten beispielsweise das Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP), der neue elektronische Brief der Post und
weitere Wege der Kommunikation über das Internet wie etwa regify.
"Auf diese Weise lässt sich die groß angekündigte Kostenersparnis
sicher nicht realisieren", moniert Dr. Thomas Lapp. "Schließlich
müsste nun ein zusätzlicher Kanal geöffnet und permanent betreut
werden - diese Tatsache ist in die Überlegungen des Gesetzgebers
nicht einmal ansatzweise eingeflossen."

Schließlich reagieren die Experten der NIFIS mit Unverständnis




darauf, dass es kein Konzept dafür gibt, dass De-Mail und die
qualifizierte elektronische Signatur sinnvoll ineinandergreifen. Die
fehlende Abstimmung lasse sich beispielsweise daran erkennen, dass
für die Anmeldung zur qualifizierten elektronischen Signatur zwar die
gleiche Identitätsprüfung notwendig ist wie für die De-Mail, der
Anwender sich aber mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur
nicht ohne erneute - und überflüssige - Identitätsprüfung bei De-Mail
anmelden kann. Dr. Thomas Lapp ergänzt: "Nach dem Gesetz wird es so
sein, dass Behörden dem Bürger über De-Mail etwa Bescheide oder
Verfügungen zustellen können, dieser aber sein Rechtsmittel nicht
einfach durch eine Antwort wirksam einlegen darf. Vielmehr erfordert
die wirksame Einlegung eines Widerspruchs wieder die qualifizierte
elektronische Signatur." De-Mail bringe damit für den Verbraucher
keinen Mehrwert, sondern setze ihn vor allem der Gefahr aus, wichtige
Nachrichten zu übersehen, die ihm über diesen Kanal rechtswirksam
zugestellt werden können. Der Rechtsanwalt hatte sich gewünscht, dass
der Gesetzgeber eher etwas zur Stärkung und weiteren Verbreitung der
elektronischen Signatur unternommen hätte - die entsprechenden
Gesetze von 1997 und 2001 hätten schon die gleiche Zielsetzung
verfolgt wie jetzt das De-Mail-Gesetz. Außerdem ließen sich mit
diesem Instrument Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit
deutlich besser gewährleisten, weil hier eben die so genannte
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung möglich ist - was De-Mail nicht leisten
kann.

Auch die Vergabe der Adressen stößt auf Kritik. Anders als bei
Mobilfunknummern gibt es für die De-Mail-Adressen keine
Verpflichtung, dem Nutzer die Adresse auch beim Wechsel des Providers
zu erhalten. Damit können die Provider den Nutzern den Wechsel des
Providers deutlich erschweren, weil eine möglicherweise jahrelang
genutzte E-Mail-Adresse dabei verloren geht.



Pressekontakt:
Weitere Informationen: NIFIS Nationale Initiative für
Internet-Sicherheit e.V.,
Weismüllerstraße 21, 60314 Frankfurt, Tel.: 069 40 80 93 70, Fax: 069
40 14 71 59, E Mail: nifis(at)nifis.de, Web: www.nifis.de

PR-Agentur: euro.marcom dripke.pr, Tel. +49 611 97315-0, E-Mail:
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Datum: 06.08.2010 - 07:40 Uhr
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