Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Dienstunfall-Klage:
ID: 238171
(ots) - Selbstverständlich hat den langjährigen
Pädagogen das, was in seiner Schule geschehen ist, schwer
erschüttert. Selbstverständlich braucht er Hilfe, um dies zu
verarbeiten. Aber auf keinen Fall ist er Opfer eines Dienstunfalls
geworden. Er war schlicht und einfach nicht im Dienst. Dass das Land
seine Behandlung trotzdem bezahlen muss, liegt in den juristischen
Tiefen der Verwaltungsgerichtsbarkeit begründet.
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Datum: 04.08.2010 - 19:17 Uhr
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