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Betriebsrentenstärkungsgesetz

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(LifePR) - Rainer Knoob, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger e.V. (AUB), sagte heute anlässlich der Abstimmung im Bundestag zum Betriebsrentenstärkungsgesetz:
Wir nehmen mit Erstaunen zur Kenntnis, dass die Politik immer mehr Angelegenheiten, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen, auf die Tarifparteien überträgt, ohne den Betriebsparteien die Möglichkeit zu geben sich zu beteiligen.
?Dass künftig mehr Arbeitnehmer die Chance auf eine Betriebsrente haben, ist natürlich begrüßenswert?, sagte Knoob während einer Vorstandssitzung der AUB in Nürnberg. ?Aber das Modell einer sog. Tarifrente greift zu kurz und wird die kleinen und mittleren Unternehmen nicht dazu bringen, Betriebsrenten-Modelle einzuführen. Gerade darum muss es aber doch eigentlich gehen, denn dort bestehen wegen der hohen Kosten und Risiken erhebliche Bedenken gegen die Betriebsrenten. Daran wird das neue Gesetz nichts ändern, zumal in vielen kleineren und mittleren Betrieben gar keine Tarifbindung mehr besteht.?
Wir hätten es vorgezogen, den Betriebsräten ein Initiativrecht zur Einführung von Betriebsrenten im Betriebsverfassungsgesetz einzuräumen. Denn es sind die Betriebsparteien vor Ort, die am besten wissen, was sowohl organisatorisch als auch finanziell in einem Unternehmen möglich ist. Um tatsächlich mehr Arbeitnehmern in Deutschland die Betriebsrente zu ermöglichen und ihre gesetzliche Rente aufzustocken wäre eine Abschaffung der hohen Hürden für die Unternehmen erforderlich gewesen. Stattdessen hat man ein neues Bürokratie-Monster für Tarif-Funktionäre geschaffen.
?Mit Spannung erwarten wir die Verhandlungen zu den Tarifverträgen. Wir gehen davon aus, dass die Gewerkschaften verbesserte Bedingungen für ihre Mitglieder herauszuholen versuchen. Betriebsräte hingegen verhandeln für alle Mitarbeiter eines Betriebes und machen keinerlei Unterschiede ? und stärken damit den Betriebsfrieden?, sagte Knoob abschließend.  





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Datum: 30.05.2017 - 12:35 Uhr
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