InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Franchiserecht

ID: 143996

Haftung des Franchisegebers für Wettbewerbsverstöße des Franchisenehmers


(IINews) - Das Franchiserecht ist eine Querschnittsmaterie die viele Rechtsgebiete vereint. Neben Vertragsrecht, AGB-Recht, Arbeitsrecht, Lizenz- und Markenrecht ist insbesondere das Wettbewerbsrecht von besonderer Bedeutung.

Grundsätzlich haftet sowohl der Franchisegeber als auch der Franchisenehmer für etwaige Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (BGH, NJW 1995, S. 2490).

Der Franchisegeber läuft jedoch Gefahr von Dritten auch für die Wettbewerbsverstöße des Franchisenehmers haftbar gemacht zu werden. Der Franchisenehmer wird dann nämlich als Beauftragter des Franchisegebers angesehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) geht insoweit von einem weiten Verständnis der Regelung aus, so dass auch selbständige Unternehmer und selbständige Handelsvertreter als Beauftragte angesehen werden können. Eine solche Inanspruchnahme richtet sich gemäß § 8 Absatz 2 UWG auf Unterlassung.

Im Rahmen des Franchiserechts hat der BGH entschieden, dass der Franchisenehmer wegen seiner Einbindung in die Organisation des Franchisegebers in der Regel gemäß § 8 Absatz 2 UWG als dessen Beauftragter zu qualifizieren ist. Franchisegeber sollten vor diesem Hintergrund Ihre Franchisenehmer umfassend über wettbewerbsrechtliche Konsequenzen informieren.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Dr. Mahmoudi Partner Rechtsanwälte wurde im Jahr 2005 gegründet. Die Kanzlei berät sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer umfassend zu allen rechtlichen Problemen, ohne den Blick für die wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden. Frau Dr. Mahmoudi hat bereits vor einigen Jahren erfolgreich die Gründung eines neuen Unternehmens begleitet. In diesem Zusammenhang hat sie hinter die Kulissen eines solchen Unternehmens blicken können und auch ein ausgeprägtes Gespür für die Probleme der Branche entwickelt.



Leseranfragen:

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte
Von-Werth-Str. 44
Tel: 0221 – 3799 0651
Fax: 0221 – 3799 0652
Email: info(at)mahmoudi-rechtsanwaelte.de



PresseKontakt / Agentur:

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte
Von-Werth-Str. 44
Tel: 0221 – 3799 0651
Fax: 0221 – 3799 0652
Email: info(at)mahmoudi-rechtsanwaelte.de



drucken  als PDF  an Freund senden   Neue Mortimer-Master-Partner für die gesamte arabische Halbinsel und Ägypten !
Bereitgestellt von Benutzer: mahmoudi
Datum: 09.12.2009 - 11:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 143996
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Nathalie Mahmoudi
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-37990651

Kategorie:

Franchise & Lizenzsysteme


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 1934 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Franchiserecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.216
Registriert Heute: 2
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 431


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.