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VW Skandal - Widerruf Autofinanzierung: Anwälte reichen erste Klage gegen VW Bank in Stuttgart ein

ID: 1384988


(ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehr als 20.000 VW Geschädigte im
VW Abgasskandal vertritt, hat vor dem Landgericht Stuttgart eine
erste Klage gegen die Volkswagen Bank eingereicht. Hintergrund dieser
Klage ist der Widerruf eines Darlehensvertrages, mit dem der Kläger
einen 2014 erworbenen VW Golf finanzierte, der von dem VW
Abgasskandal betroffen ist.

Bei Verbraucherdarlehensverträgen ist die Volkswagen Bank
verpflichtet, den Darlehensnehmer richtig über das ihm zustehende
Widerrufsrecht zu belehren. Grundsätzlich steht jedem Darlehensnehmer
bei einem Verbraucherdarlehen ein 2-wöchiges Widerrufsrecht zu. Die
Widerrufsfrist beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn der
Darlehensnehmer umfassend und richtig über sein Widerrufsrecht
belehrt wurde und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Im Auftrag
des Klägers hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durch Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll den Darlehensvertrag und die
Widerrufsbelehrung überprüft und ist dem Ergebnis gekommen, dass nach
ihrer Ansicht die verwendete Widerrufsbelehrung Fehler enthält. Die
Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist, dass die 2-wöchige
Widerrufsfrist nicht zu laufen begann und deshalb dem Kläger ein
"ewiges Widerrufsrecht" zusteht.

Dieses "ewige Widerrufsrecht" hat in den letzten Jahren bei
Immobilienkrediten große Berühmtheit erlangt. Tausende Verbraucher
haben erfolgreich ihre Immobilienkredite widerrufen und sind so an
günstigere Zinsen gelangt. Die Rechtsprechung des BGH und der
Oberlandesgerichte war überwiegend sehr verbraucherfreundlich. Die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt beim
Widerruf von Darlehen mehr als 1.000 Verbraucher und kann umfassende
Erfahrung in diesem Bereich vorweisen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll




teilt dazu mit: "In den letzten Jahren ist die Rechtsprechung bei dem
Widerruf von Darlehen sehr verbraucherfreundlich geworden. Bereits
kleinste Fehler in der Widerrufsbelehrung können dazu führen, dass
die Frist nicht zu laufen beginnt. Diese verbraucherfreundliche
Rechtsprechung kann nun auch den VW-Geschädigten, die ihr Fahrzeug
über ein Darlehen finanziert haben, zugute kommen."

Nach der Prüfung durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entschloss sich der Kläger, den
Darlehensvertrag mit der Volkswagen Bank zu widerrufen, obwohl die
2-wöchige Widerrufsfrist bereits 2014 abgelaufen war. Das Ziel der
Klage ist feststellen zu lassen, dass der Volkswagen Bank keine
Ansprüche mehr aus dem Darlehensvertrag zustehen. So kann erreicht
werden, dass der Kaufvertrag über den PKW rückabgewickelt wird, ohne
dass der Kläger eine Nutzungsentschädigung oder Wertersatz bezahlen
muss.

Sollte das Landgericht Stuttgart zu dem Ergebnis gelangen, dass
die verwendete Widerrufsbelehrung falsch ist, können sich die
diejenigen Kunden, die vom VW Abgasskandal betroffen sind und ihr
Fahrzeug über ein Darlehen finanziert haben, ihres Fahrzeuges
entledigen, ohne dass sie einen aufwändigen Prozess auf
Schadensersatz bzw. Rücktritt gegen VW führen müssen.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de


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Datum: 29.07.2016 - 15:56 Uhr
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