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Anhänger auf der Straße parken: Nach zwei Wochen droht ein Bußgeld

ID: 1325831

R+V-Infocenter:Öffentlicher Parkraum ist kein Abstellplatz - an Fahrzeuge gekoppelte Anhänger sind ausgenommen


(IINews) - Wiesbaden, 25. Februar 2016. Für gelegentliche Transporte aller Art sind sie praktisch: Doch wohin mit dem Anhänger, wenn der Besitzer keinen Platz auf dem eigenen Grundstück hat? Dann darf er zwar auf der Straße parken - aber nicht länger als zwei Wochen an einer Stelle. "Wenn die Besitzer den Hänger dann nicht woanders unterbringen, riskieren sie ein Bußgeld", so Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. "Öffentlicher Parkraum ist oft knapp und deswegen nicht als Dauerstellplatz gedacht." Anders sieht es bei an ein Fahrzeug gekoppelten Anhängern oder Wohnwagen aus.

Wer seinen Anhänger am Auto lässt, darf überall unbeschränkt parken - es sei denn, es gilt ein grundsätzliches Parkverbot. Bei abgekoppelten Anhängern hingegen greift die Zwei-Wochen-Frist. Wer länger an einer Stelle parkt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro. Den Anhänger zwei Parkplätze weiter abstellen verlängert diese Frist nicht. "Andere Verkehrsteilnehmer müssen die Chance haben, in diesem Bereich ihr Auto abzustellen", so R+V-Experte Karl Walter. Auf dem neuen Stellplatz beginnt die Zwei-Wochen-Frist für den Anhänger wieder von vorne.

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Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



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Anja Kassubek
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Datum: 25.02.2016 - 15:25 Uhr
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Ansprechpartner: Brigitte Römstedt
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