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Bei "Rot" ist Bremsen das Gebot / Wird eine Ampel bei "Rot"überfahren, muss unter Umständen der Führerschein abgegeben werden / Polizisten können einen Verstoß auch ohne Beweisfoto zur Last legen.

ID: 1318581


(ots) - Pro Jahr gibt es in Deutschland rund 260 000
Rotlichtverstöße, die abhängig vom Vergehen unterschiedlich geahndet
werden.

Wer über eine rote Ampel fährt, erhält im günstigsten Fall eine
Geldbuße von 90 Euro und einen Punkt im Flensburger
Verkehrszentralregister. War die Ampel beim Überfahren schon länger
als eine Sekunde rot, sind 200 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein
Fahrverbot von einem Monat fällig. Wurde ein Verkehrsteilnehmer
gefährdet, steigt die Geldbuße sogar auf 320 Euro. Falls ein
Rotlichtverstoß während der Führerschein-Probezeit begangen wird,
verlängert sich diese um zwei Jahre und der Fahrer wird zusätzlich
zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet.

Das Überfahren einer Ampel bei "Rot" wird bei einer technischen
Rotlichtüberwachung durch zweifaches Blitzen festgestellt. Das erste
Mal wird die Kamera ausgelöst, wenn die Haltelinie überquert wurde.
Das zweite Mal blitzt es, wenn der Fahrer über den Kreuzungsbereich
gefahren ist. Wurde die Haltelinie nur knapp überfahren und der
Fahrer bleibt sofort stehen oder setzt zurück, liegt kein
Rotlichtverstoß vor. Polizisten können einen Rotlichtverstoß und die
entsprechende Zeitüberschreitung aber auch ohne Beweisfoto zur Last
legen.

Der grüne Blechpfeil gestattet das Rechtsabbiegen an einer roten
Ampel. Der Autofahrer muss dann auf den Querverkehr, sowie Fußgänger
und Radfahrer achten und ihnen die Vorfahrt gewähren. Auf jeden Fall
muss er vor dem Abbiegen anhalten, sonst drohen ihm ein Bußgeld von
70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Bei Rad- und Fußübergängen gelten für Radfahrer die
Fußgängerampeln, wenn keine spezielle Radfahrerampel besteht. Diese
Regel gilt nur noch bis Ende des Jahres 2016. Ab Januar 2017 müssen
sich Radfahrer an die Ampel für Autofahrer halten, falls es kein




eigenes Lichtzeichen für Radfahrer gibt.

Ist eine Ampel ausgefallen, gelten die aufgestellten
Verkehrszeichen. Sind keine vorhanden, so gilt die allgemeine Regel
"rechts vor links". Je nach Situation werden in einem solchen Fall
auch Polizisten für einen reibungslosen Verkehrsfluss eingesetzt.

Ein Gelblichtverstoß kostet 15 Euro. Die Gelbphase richtet sich
immer nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Auf Straßen mit
einem Tempolimit bis 50 km/h beträgt die Gelbphase drei Sekunden, bei
60 km/h vier und bei einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h fünf
Sekunden. Wer auf eine gelbe Ampel zufährt, sollte also nicht noch
Gas geben. Gelb signalisiert, dass der Fahrer auf das nächste
Lichtzeichen - das Rotlicht - warten muss. Nur, wer unmittelbar vor
der Ampel ist und eine gefährliche Bremsung riskiert, darf
weiterfahren.

Diese Presseinformation sowie zwei Pressefotos finden Sie online
unter presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter
twitter.com/adacpresse.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: (089) 7676-2956
katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de


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Datum: 09.02.2016 - 11:10 Uhr
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