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PKV Grenze

ID: 1167691

Mit dem Begriff PKV Grenze bezeichnet man normalerweise die
Versicherungspflichtgrenze, oder die Beitragsbemessungsgrenze. Welcher Begriff
gemeint ist, hängt vom Kontext ab, denn beide beschreiben unterschiedliche Dinge.
Ein Begriff, der in Bezug auf die private Krankenversicherung auch immer wieder fällt,
ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Mit dieser Bezeichnung ist die
Versicherungspflichtgrenze gemeint. Was die beiden Hauptbegriffe jedoch eigentlich
bedeuten, haben wir in den nächsten Abschnitten zusammengefasst.

(IINews) - Die Versicherungspflichtgrenze

Bei der Versicherungspflichtgrenze handelt es sich um einen Betrag, welcher
vorschreibt, ob man in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben muss,
oder ob die Anmeldung in der PKV möglich ist. Die Grenze wird jährlich ein wenig
angehoben und liegt 2015 bei einem Betrag von 54.900,00 Euro. Diese Grenze gilt
ausschließlich für Angestellte, während sie für Selbständige und Freiberufler nicht
gegeben ist. Diese sind grundsätzlich von jeglicher Versicherungspflicht befreit und
können sich ohne Weiteres in der PKV anmelden.

PKV und Beitragsbemessungsgrenze

Im Gegensatz zur GKV hat die PKV keinerlei Beitragsbemessungsgrenze. Die
Beitragsbemessungsgrenze orientiert sich an dem Brutto-Jahresverdienst des
Versicherten und ermittelt mit Hilfe dieser die Höhe des monatlichen Beitrages.
Das heißt, je höher das Einkommen, desto höher auch die Kosten für die GKV. Bei
der PKV wird ausschließlich nach Leistungen und Tarif sortiert, so dass der
Versicherte unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des monatlichen Beitrages haben
kann. Bei der GKV ist dieser Vorteil einfach nicht gegeben.

Weitere Faktoren neben der PKV Grenze

Um eine Anmeldung bei der PKV zu ermöglichen, sind noch andere Faktoren
wichtig. Der Versicherte sollte nicht älter als 55 Jahre alt sein und die Sicherheit
haben, dass auch in den kommenden Jahren stets die Jahreseinkommensgrenze
überschritten wird. Denn nur dann lohnt sich auch der Wechsel in die PKV.
Andernfalls, also wenn die Einkünfte wieder unter der Grenze liegen, wird er
wieder versicherungspflichtig und somit ist ein Wechsel zurück in die GKV
unausweichlich. Beamte und Selbständige können sich jederzeit in der PKV
anmelden.

Wann sich ein Wechsel lohnt

Wann ein Wechsel in die PKV sinnvoll ist, kann nur jeder selbst für sich




entscheiden, sofern er die notwendigen Voraussetzungen dafür besitzt. Wichtig ist
in erster Linie, dass es die Lebenslage erlaubt, sich in der PKV anzumelden. Das
bedeutet, dass auch höhere Beiträge in die Krankenversicherung eingezahlt werden
können. Denn auch wenn Überschussbeteiligungen von der Versicherung
einkalkuliert werden, so steigen die Beiträge im Laufe der Jahre. Für das
Rentenalter muss man also entsprechend vorbereitet sein. Dazu kommt ein
positiver Gesundheitscheck.

Die PKV Grenze steigt in jedem Jahr

Jedes Jahr wird die Versicherungspflichtgrenze ein wenig angehoben. Bei der GKV
läuft dies mit der Beitragsbemessungsgrenze relativ ähnlich. Die
Jahresentgeltgrenze sollte bei jedem auf jeden Fall angepasst sein, um auch der
nötigen Voraussetzung im nächsten Jahr nachzukommen und nicht wieder
versicherungspflichtig zu werden. Der Wechsel in die PKV sollte wohlüberlegt sein,
da beim unterschreiten der Grenze ein Wechsel zurück vonnöten ist. Ein Test hilft
bei der Wahl des richtigen Anbieters weiter und gibt Ratschläge, die bei der
Entscheidung helfen.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Lange & Rösner GbR
Paul-Oestreich-Straße 6
13086 Berlin



PresseKontakt / Agentur:

Martin Nedela
030 92092470



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Bereitgestellt von Benutzer: Jannes
Datum: 02.02.2015 - 14:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Martin Nedela
Stadt:

Berlin


Telefon: 03092092470

Kategorie:

Banken und Versicherungen


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.02.2015

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"PKV Grenze"
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