InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

IG WIDERRUF: Verbraucher sollten bei BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren Verjährung zum Jahresende berücksichtigen

ID: 1127610

(ots) -

- Kredite ab dem Jahr 2004 betroffen
- IG WIDERRUF bietet auf www.widerruf.info kostenlose Prüfung und
kostengünstige anwaltliche Vertretung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass private
Kreditnehmer ihre Bearbeitungsgebühr für Kredite ab 2004
zurückfordern können. Allerdings sollten sie dazu noch in diesem Jahr
aktiv werden - ansonsten droht die Verjährung.

Die Interessengemeinschaft (IG) WIDERRUF, ein Zusammenschluss von
privaten Verbrauchern, erwartet, dass Banken hier verstärkt auf eine
Verjährung der Forderungen zum Jahresende setzen werden und
Forderungsschreiben, die direkt von den Kunden kommen, ignorieren
oder verschleppen werden. Daher sollten Bankkunden auf jeden Fall
einen Anwalt mandatieren, um diese Verjährung zu verhindern.

Die IG WIDERRUF bietet daher auf ihrer Website www.widerruf.info
eine kostenlose Prüfung von Kreditverträgen durch erfahrene
Fachanwälte an. Unsere Partneranwälte sagen Verbrauchern innerhalb
weniger Tage, ob Sie ein Anrecht auf Rückzahlung ihrer
Bearbeitungsgebühren haben. Dieser Service ist kostenlos und
unverbindlich. Für eine anschließende Mandatierung hat die IG
WIDERRUF einen günstigen Pauschalpreis von 299 Euro mit ihren
Partneranwälten vereinbart. Darin eingeschlossen ist die
außergerichtliche Vertretung sowie - falls nötig - ein anwaltliches
Mahnschreiben, das die Verjährung stoppt. Damit können Verbraucher
sicher sein, dass ihre Ansprüche auf Rückzahlung der
Bearbeitungsgebühren nicht durch Verjährung verloren gehen.

Über die IG Widerruf: Die Interessengemeinschaft Widerruf ist als
Zusammenschluss von Verbrauchern gegründet worden, die von falschen
Widerrufsklauseln in Kreditverträgen betroffen sind. Sie arbeitet mit
einem Netzwerk von kompetenten Fachanwälten zusammen und bietet




Verbrauchern auf www.widerruf.info eine kostenlose Ersteinschätzung
darüber, ob ein Kreditvertrag eine falsche Widerrufsklausel enthält.
Sprecher der IG Widerruf ist der Frankfurter Finanzjournalist Roland
Klaus, früher Börsenreporter für n-tv, CNBC und N24.



Pressekontakt:
Ansprechpartner

IG Widerruf
Roland Klaus
Eschersheimer Landstraße 44
60322 Frankfurt
Tel.: 069-26029565
Email: kontakt(at)widerruf.info
www.widerruf.info

Ansprechpartner Presse

edicto GmbH
Dr. Sönke Knop/ Werner Rüppel
069-905505-51
widerruf(at)edicto.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Peak zeiht IFC als möglichen Hauptinvestor an Beschuldigter Steueranwalt im stern: Schweizer Fahnder
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.10.2014 - 18:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1127610
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Frankfurt am Main


Telefon:

Kategorie:

Banken und Versicherungen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 204 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"IG WIDERRUF: Verbraucher sollten bei BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren Verjährung zum Jahresende berücksichtigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Interessengemeinschaft (IG) WIDERRUF (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Interessengemeinschaft (IG) WIDERRUF



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.219
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 111


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.