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Steuererklärung für 2010 - Antrag auf Fristverlängerung

ID: 420010

(IINews) - Die Steuererklärung für das Jahr 2010 war regulär bis zum 31. Mai 2011 einzureichen. In einigen Fällen nimmt diese Aufgabe allerdings mehr Zeit in Anspruch als vorgesehen, deshalb räumt das Finanzamt unter gewissen Umständen eine Verlängerung der Frist ein. Das Finanzportal geld.de erläutert die Situation.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Bürger, die Steuern (http://www.geld.de/steuern.html ) zahlen, dazu verpflichtet, beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Für viele ist dies jedoch keine einfache Aufgabe, daher kann die Konsultation eines Steuerberaters hilfreich sein.

Eine Verspätung von wenigen Tagen führt in der Regel nicht zu Nachteilen. Sollte die Steuererklärung jedoch nicht in den ersten Junitagen eintreffen, versendet das Amt Mahnungen an säumige Personen. Mit einer solchen Mahnung wird eine weitere Frist von vier Wochen festgesetzt. Im Fall einer Verspätung ohne plausible Begründung hat das Finanzamt das Recht, einen Verspätungszuschlag zu erheben, der unabhängig von eventuellen Nachzahlungen fällig wird.

Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht einhalten kann, hat die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Verlängerung zu beantragen. Als Gründe kommen dabei zum Beispiel eine Erkrankung des Erklärenden, Arbeitsüberlastung, ein Umzug oder noch ausstehende Belege infrage. Die Fristverlängerung kann sowohl telefonisch als auch per Post, E-Mail oder Fax beantragt werden.

Weitere Informationen:
http://blog.geld.de/steuern/last-minute-steuererklaerung-spaeter-abgeben/333469.html



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Datum: 07.06.2011 - 09:33 Uhr
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