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Ein weiteres Oberverwaltungsgericht erkennt den EU-Führerschein an

ID: 245949

Immer mehr Verwaltungsgerichte erkennen den EU Führerschein an. Nun hat auch das OvG Saarlouis unter dem Aktenzeichen vom 16.06.2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10 beschlossen, den EU-Führerschein in Deutschland an zu erkennen. Damit ist der auf dem gesetzeskonformen Wege erworbene EU-Führerschein in Deutschland absolut legal und rechtssicher.

(IINews) - Immer mehr Verwaltungsgerichte erkennen den EU Führerschein an. Nun hat auch das OvG Saarlouis unter dem Aktenzeichen vom 16.06.2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10 beschlossen, den EU-Führerschein in Deutschland an zu erkennen. Damit ist der auf dem gesetzeskonformen Wege erworbene EU-Führerschein in Deutschland absolut legal und rechtssicher.
Im aktuellen Fall hat das OvG einen Beschluss des Saarländischen Verwaltungsgerichtes aufgehoben mit der Begründung:
„Die Prognose, dass der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Auslegung des Art. 8 Abs. 4 RL 91/439/EWG unter der Geltung der Richtlinie 2006/126/EG aufrecht erhalten wird, hat der Senat bereits anlässlich seines Beschlusses vom 23.1.2009 (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.1.2009 - 1 B 438/08 -, AS RP-SL 2009, 139 ff.) im Rahmen ergänzender Erwägungen unter Hinweis auf die allein die Rechtsfolgenseite betreffenden Änderungen der neu gefassten Richtlinie als angezeigt erachtet, ohne sich allerdings vertiefend mit der Problematik auseinanderzusetzen.„
Damit folgt das OvG den Beschlüssen der Gerichte anderer Bundesländer (HessVGH, Beschluss vom 4.12.2009 - 2 B 2138/09 -, BA 47, 154 ff. sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.2.2010 - 10 B 11351/09) an
Im Klartext heißt das, das Gericht erkennt Ausnahmen von der Anerkennung der EU-Papiere nur an, wenn schwerwiegende Gründe Vorliegen oder die EU Vorgaben nicht erfüllt wurden (Wohnsitzregel, Sperrzeit)
Auch rügt das Gericht weiter die ablehnenden Entscheidungen anderer Bundesländer als nicht Nachvollziehbar.
Mit diesem Urteil darf der Inhaber eines EU-Führerscheins diesen auf deutschen Straßen nutzen und zwar uneingeschränkt in seiner entsprechenden Klasse.
Das Saarland ist das dritte Bundesland was somit den EU-Führerschein anerkennt.
Aber wie kann man denn nun einen EU-Führerschein erwerben und sicher sein, dass man auf der richtigen Seite des Gesetzes ist, denn es gibt viele schwarze Schafe?




Am besten ist es, wenn der Führerscheinaspirant sich zunächst einmal gut informiert. Rolf Herbrechtsmeier hat die verschiedenen Praktiken als Insider in diversen Fernsehsendungen bereits offen gelegt. Diese Berichte kann sich der interessierte Führerscheinaspirant auf der Seite http://ohne-mpu.com ansehen.
Sowohl die Agentur Tarabas 68 als auch die Agentur Struhar (http://www.eu-fuehrerschein-cz.com/ ) gelten in diesen Kreisen als sehr seriöse Anbieter mit hohen Erfolgsquoten.

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Bereitgestellt von Benutzer: fvario
Datum: 23.08.2010 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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Führerschein & Zulassung


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.08.2010

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