InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Auf Wohngeld besteht Rechtsanspruch. Kein Almosen für Bedürftige

ID: 217818

(IINews) - Bund und Länder unterstützen mit der Zahlung von Wohngeld Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums benötigen. Vielen sind aber die Zusammenhänge nicht klar oder der Aufwand zu groß. Das Immobilienportal www.myimmo.de erklärt, wer diese Leistung beanspruchen kann.

Nicht jeder Bundesbürger hat Anrecht auf Wohngeld. Der Zuschuss wird nur an einkommensschwache Haushalte gezahlt, die nicht Sozialhilfe oder ALG II erhalten. Keinen Anspruch hat, wer die Einkommensgrenze überschreitet. Zudem muss der errechnete Wohngeldbetrag über 10 Euro liegen. Ebenso erhält kein Wohngeld, wer vorübergehend von seinem Wohnort abwesend ist oder nicht Mieter oder Eigentümer einer Wohnung ist. Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende. Auch wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bezieht, wird als nicht berechtigt eingestuft.

Leistungsberechtigte müssen bei der Wohngeldstelle einen entsprechenden Antrag einreichen. Das Wohngeld wird ab dem 1. des Monats der Antragstellung gewährt. Diese Bewilligung gilt zunächst für ein Jahr. Vor Ablauf dieses Zeitfensters sollten Leistungsberechtigte einen neuen Antrag einreichen. Für die Bearbeitung eines Antrags auf Mietzuschuss benötigt die Behörde neben diesem Antrag auch eine Vermieterbescheinigung beziehungsweise den Mietvertrag (http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/mietvertrag). Für einen Antrag auf Lastenzuschuss sind der Antrag auf Wohngeld sowie weitere Formulare vorzulegen, um den Antrag prüfen zu können. Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich danach aus der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens sowie der Höhe der Miete beziehungsweise der Belastungen für die Wohnimmobilie.

Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/wohngeld/9071.html



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.



Leseranfragen:

Unister GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister.de



PresseKontakt / Agentur:

Unister GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Endlich ausgeruht aufstehen - Schlafphasenwecker helfen Morgenmuffeln aus dem Bett Großes Engagement durch Schüler und Studenten verschiedener Herkunft in der Metropolregion Rhein-Nec
Bereitgestellt von Benutzer: Unister1
Datum: 28.06.2010 - 10:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 217818
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Lisa Neumann
Stadt:

Leipzig


Telefon: +49/341/49288-240

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.06.2010

Dieser Fachartikel wurde bisher 230 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Auf Wohngeld besteht Rechtsanspruch. Kein Almosen für Bedürftige"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lisa Neumann (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Partnersuche.de ermöglicht Tieren die große Liebes-Suche ...

Die Partnersuche für Menschen gehört längst in den virtuellen Alltag: Singles können unkompliziert im Internet nach passenden Partnern mit gemeinsamen Interessen suchen. Tiere allerdings haben diese Möglichkeit nicht. Das Online-Portal partnersu ...

Alle Meldungen von Lisa Neumann



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.212
Registriert Heute: 2
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 177


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.