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Wenn das E-Mail-Fachüberläuft...

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ARAG Expertenüber Spam und andere digitale Schädlinge

(LifePR) - igungen, Spam? Dann sind da noch die Newsletter: Laut Statista abonnieren beispielsweise im Bereich Mode 69 Prozent der User einen Newsletter. In Pandemiezeiten, wo vieles digital läuft, quillt das Chat- oder Mailpostfach also schon mal über. Die ARAG Experten fassen die Lage zusammen.
Spam ist vielfältig
Spam bezeichnet unerwünschte Nachrichten, mit denen Betrüger unwissende oder unvorsichtige User reinlegen wollen. Früher trat Spam hauptsächlich als Werbe-E-Mails auf. Mit dem Aufstieg der sozialen Medien und des Smartphones hat sich das Phänomen aber teilweise gewandelt.
Phishing und Malware
Phishing-Mails sind brandgefährlich. Die Betrüger geben sich als offizielle Firma oder Seite ? etwa als Kreditinstitut, Zahlungsdienstleister oder Online-Auktionshaus ? aus und nutzen dazu professionell gefälschte Webseiten, Namen und Logos. So erhoffen sie sich, den Empfängern geheime Daten zu entlocken. Meistens sind Kreditkarten-, PIN- und TAN-Nummern und Passwörter dabei das Ziel.
Malware-Mails hingegen sind Mails, die schädliche Software (Viren, Trojaner, Würmer) in ihrem Anhang haben. Diese können zunächst wie harmlose Word- oder PDF-Dokumente aussehen. Ein besonders gefährliches Malwareprogramm ist ?Emotet?. Nutzer bekommen eine E-Mail mit einem Worddokument, das angeblich wichtige Informationen zur Coronapandemie oder Produktrechnungen beinhalten soll. Beim Öffnen des Anhangs erscheint eine gefälschte Aufforderung, Word zu aktualisieren, bevor man den Inhalt des Dokuments lesen kann. Führt man die ?Aktualisierung? durch, aktiviert man den Trojaner. Emotet ist in der Lage, E-Mails zu lesen und geschickt zu beantworten. In vielen Fällen führt ein Befall zur Infizierung mit weiterer Schadsoftware oder sogar zum kompletten Kontrollverlust über den eigenen Computer. Andere Viren veranlassen zum Erwerb eigentlich sinnloser Software, um den Schädling wieder loszuwerden. Diese sind auch als ?Ransomware? oder ?Erpressungssoftware? bekannt.




Soziale Medien: Comment Spam
Viele Webseiten und soziale Medien bieten mittlerweile eine Kommentarfunktion oder ein Forum an. Dort hat sich der ?Comment Spam? breitgemacht: Mit spezialisierter Software generieren die Betrüger kurze Texte, die oberflächlich auf den Inhalt des jeweiligen Forumbeitrags abgestimmt sind und einen Link auf eine andere, schädliche Webseite enthalten. Bei Sätzen wie ?Unter folgendem Link findet ihr eine Zusammenfassung? ist Vorsicht geboten. Auch bei willkürlich platzierten Angeboten für günstige Darlehen sollten die Alarmglocken läuten!
Auch Smartphones sind anfällig!
Ein internetfähiges Handy ist den gleichen Spam- und Virusgefahren ausgesetzt wie ein Computer. Doch eine kommt noch hinzu: Spam per Messenger-App. User bekommen von einer unbekannten Nummer eine sogenannte ?dringende? oder ?unheimliche? Nachricht. Öffnet man daraufhin den Chat, macht sich die Schadsoftware an die Arbeit: Die App, oder gar das ganze Smartphone, stürzt ab und lässt sich nur mit viel Mühe wiederherstellen. Ernstere Viren können sogar auf persönliche Daten zugreifen oder den Nutzer in Kostenfallen locken.
Spam lernt dazu
Früher war Spam oft in schlechtem Deutsch und ohne persönliche Ansprache geschrieben. Mittlerweile haben die Betrüger dazugelernt und geben sogar Vor- und Nachnamen des Empfängers korrekt an. Um einen persönlichen Bezug herzustellen, geben sich Spammer oft als Kollegen, Freunde oder Verwandte aus und nutzen dabei gefälschte Absenderadressen. Die Betreffzeile beinhaltet meistens eine einladende Formulierung, die Neugierde weckt. Mit Phrasen wie ?Unser Treffen? oder ?Ihre Bestellung" möchten Spammer den Nutzer dazu veranlassen, die Mail zu öffnen oder auf den Link zu klicken.
Wie geht man mit Spam um?
Spam-Mails oder suspekt aussehende Anhänge sollten niemals geöffnet werden! Im Zweifelsfall einfach löschen. Ein seriöses Unternehmen wird sich sicherlich nicht alleine auf eine E-Mail verlassen, sondern sich bei ernsten Anliegen per Briefpost oder per Telefon melden. Generell empfiehlt es sich, regelmäßige Sicherheitsupdates am Computer vorzunehmen.
Spam ist illegal! Betroffene haben unter Umständen einen Unterlassungsanspruch: Privatpersonen, die mit unerwünschten Werbemails belästigt werden, können sich auf eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen; bei Unternehmen, deren Postfächer zugespammt werden, kann ein Eingriff in den Gewerbebetrieb vorliegen. Der Versand von Schadprogrammen oder Phishing-Mails ist eine Straftat. In solchen Fällen kann eine Strafanzeige erstattet werden.
Unerwünschte Newsletter
Viele Firmen und Organisationen versuchen im Internet-Zeitalter ihre Kunden auf dem Laufenden zu halten, indem sie regelmäßige Newsletter anbieten. Doch grundsätzlich gilt, dass Werbung per E-Mail verboten ist. Eine Newsletteranmeldung muss nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Double-Opt-In-Verfahren erfolgen: Der Nutzer trägt seine Daten in ein Anmeldeformular ein, worauf der Anbieter eine Mail mit einem Bestätigungslink versendet. Erst nach der Bestätigung darf der Anbieter den Newsletter verschicken. Sollte man einen Newsletter bekommen, für den man sich gar nicht angemeldet oder den man nicht ausdrücklich bestätigt hat, kann man vom Anbieter verlangen, von der Mailliste entfernt zu werden. Dafür haben seriöse Anbieter einen Link eingefügt, der sich meistens unten befindet. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie den Verantwortlichen per Mail kontaktieren. Bei wiederholter Nichtbeachtung müssen die Absender mit Abmahnungen rechnen.
Hilfestellung bei Problemen
Auf der Webseite der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) kann man den Erhalt unerwünschter E-Mails oder sonstige rechtswidrige Internetinhalte melden. Einfach die passende Kategorie für die Beschwerde auswählen und die Anweisungen befolgen. Sofern eine Rufnummer im Spiel ist, kann man den Fall auch bei der Bundesnetzagentur melden. Das Bundesamt für Sicherheit in Informationssicherheit (BSI) gibt Tipps, wie Nutzer ihren Rechner schützen können.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

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Datum: 16.12.2020 - 10:20 Uhr
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