Keine kostenlose Stornierung der Kreuzfahrt
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(LifePR) - Veranstalter die vereinbarte Stornogebühr, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht absehbar war, ob die Kreuzfahrt tatsächlich coronabedingt ausfällt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden klargestellt, dass Unwohl- und Angstgefühle nicht für eine kostenlose Stornierung genügten (Az.: 159 C 13380/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München .
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Datum: 18.11.2020 - 11:32 Uhr
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18.11.2020 (lifePR) - Wer wegen der Corona-Pandemie eine Kreuzfahrt storniert
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