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LBS Ost begrüßt Fristverlängerung für Baukindergeld

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(ots) - Die Bundesregierung will die Antragsfrist für das Baukindergeld um drei Monate verlängern. Das bedeutet, wer bis zum 31. März 2021 einen notariellen Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhält, kann das Baukindergeld beantragen. Die Förderung kann von den Bauherren unverändert nach Einzug in die Immobilie unter Wahrung der Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.

Auf Grund der Corona-Pandemie können viele Antragsteller Fristen nicht oder nur schwer einhalten. Bau- und kaufwilligen wird Familien mehr Zeit eingeräumt, die Förderung in Höhe von 12.000 Euro pro Kind zu beanspruchen.

Seit Einführung des Baukindergeldes sind bundesweit bereits über 260.000 Förderanträge mit einem Volumen von 5,5 Mrd. Euro bei der zuständigen KfW Förderbank eingegangen. Allein im Geschäftsgebiet der LBS Ost wurden fast 38.000 Anträge (Brandenburg 10.922; Mecklenburg-Vorpommern 6.1689; Sachsen-Anhalt 7.869; Sachsen 12.513) gestellt.

Um besonders junge Familie beim Eigentumserwerb zu unterstützen, wäre die Verlängerung der Antragsfrist um mindestens sechs Monate optimal. Dafür plädiert auch Werner Schäfer, Vorstandsvorsitzender der LBS Ost (LBS). "Die Wohneigentumsbildung ist ein wichtiger Schritt für die eigene Altersvorsorge. Es ist deshalb vernünftig, den betroffenen Familien mehr Zeit und damit auch mehr Planungssicherheit zu geben." "Der Lockdown hat den Immobilienmarkt vorübergehend eingefroren", so Schäfer. Offenkundig sei dies beim geplanten Erwerb von Bestandsobjekten gewesen, als keine Besichtigungen stattfinden konnten. Die Zahlen im Geschäftsgebiet zeigen den großen Bedarf an der Förderung, die zugleich als Familienförderung konzipiert ist. Es bringt dort am meisten, wo die Immobilienpreise, aber auch die Einkommen niedrig sind. "Die Menschen werden sesshaft, weil ihr Zuhause dort steht", so Schäfer weiter.

Pressekontakt:

Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: mailto:ariane.greiner(at)lbs-ost.de





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Datum: 30.09.2020 - 15:34 Uhr
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