Urlaubsgeld gestrichen! Geht dasüberhaupt?
(LifePR) - bsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergeben. Ist das Urlaubsgeld also dergestalt zugesichert, muss der Arbeitgeber es zahlen ? auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Das gleiche gilt sogar, wenn das Urlaubsgeld drei Jahre in Folge vorbehaltlos gezahlt wurde, ohne dass etwas davon im Arbeitsvertrag steht. Dann können sich Arbeitnehmer auf die sogenannte ?betriebliche Übung? berufen und das Urlaubsgeld verlangen. Das kann Unternehmen in Corona-Zeiten schwer zu schaffen machen. Viele vertragliche Regelungen zum Urlaubsgeld enthalten daher einen Widerrufsvorbehalt. Damit lässt sich ein Anspruch auf die Zusatzleistungen unter bestimmten Bedingungen aussetzen bzw. ausschließen. Die Bedingungen für den Widerruf müssen laut ARAG Experten aber im Vertrag konkret genannt werden. Ein lapidarer Hinweis auf wirtschaftliche Gründe reicht hierfür nicht aus.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 14.09.2020 - 09:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1843616
Anzahl Zeichen: 1064
Kontakt-Informationen:
Stadt:
14.09.2020 (lifePR) - Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld haben Arbeitnehmer nicht. Ein Urla
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 53 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Urlaubsgeld gestrichen! Geht dasüberhaupt?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).