Entschädigung in Landeswährung
ID: 1842653
(LifePR) - annulliert wurde oder erheblich verspätet war, kann die Zahlung der vom Unionsrecht vorgesehenen Ausgleichsleistung in der Landeswährung seines Wohnortes verlangen. Der Europäische Gerichtshof hat laut ARAG Experten entschieden, dass es mit dem Erfordernis einer weiten Auslegung der Fluggastrechte sowie mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der geschädigten Fluggäste unvereinbar wäre, eine Zahlung in der Landeswährung zu verweigern (Az.: C-356/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Pressemitteilung des EuGH .
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 09.09.2020 - 10:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1842653
Anzahl Zeichen: 666
Kontakt-Informationen:
Stadt:
09.09.2020 (lifePR) - Ein Fluggast
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 52 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Entschädigung in Landeswährung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).