Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck
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(LifePR) - m Fingerabdruck-Scanner bedient wird, verarbeitet auch dann biometrische Daten, wenn es nur die Fingerlinienverzweigungen verwendet. Arbeitnehmer können daher eine solche Zeiterfassung verweigern, ohne deswegen eine Abmahnung durch den Arbeitgeber hinnehmen zu müssen. Dies stellt nach Auskunft der ARAG Experten das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unter Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung klar (Az.: 10 Sa 2130/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg .
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Datum: 02.09.2020 - 09:24 Uhr
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02.09.2020 (lifePR) - Ein Zeiterfassungssystem
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