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Was Lottospieler wissen sollten

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ARAG Experten informieren, welche Regeln beim Lottospielen gelten

(LifePR) - Ausland wohnt? Unser Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer verrät es Ihnen.
Was ist, wenn ich meinen Abschnitt verloren habe?
Tobias Klingelhöfer: Das ist ein großes Problem, denn auf dem heutigen Spielschein steht kein Name mehr. Derjenige, der den Spielschein vorlegt, bekommt den Gewinn ausbezahlt.
Bis wann muss ein Gewinner sich gemeldet haben?
Tobias Klingelhöfer: Es gibt Verfallsfristen, die stehen in den Teilnahmebedingungen. Wer gewonnen hat, sollte sich bei kleineren Gewinnen in seiner Lottoannahmestelle melden. Bei größeren Gewinnen sind in den Bundesländern die jeweiligen Landeszentralen Ansprechpartner. Wer online spielt, bekommt den Gewinn in der Regel automatisch auf das angegebene Konto überwiesen.
Muss man für einen Lottogewinn Steuern zahlen?
Tobias Klingelhöfer: Spielgewinne müssen in Deutschland grundsätzlich nicht versteuert werden. Das hat aber weniger mit einer vermeintlichen Steuerbefreiung zu tun. Vielmehr können Spielgewinne keiner der sieben Einkunftsarten zugeordnet werden, auf die der deutsche Staat in unterschiedlicher Form Steuern erhebt. Das nennt sich dann ?nicht steuerbar?. Das ändert sich allerdings, wenn der Gewinner den Geldsegen großzügig teilen möchte. Da wird unter Umständen Schenkungssteuer fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Betrag und welche familiäre Beziehung zwischen Schenker und Beschenkten besteht. Auch wer den Lottogewinn anlegt, muss auf die Erträge unter Umständen Steuern zahlen.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich regelmäßig gewinne?
Tobias Klingelhöfer: Wer regelmäßig beträchtliche Summen gewinnt, muss damit rechnen, dass auch der Fiskus die Hand aufhält. Pokerspieler beispielsweise, bei denen Gewinne eine echte Einnahmequelle sind, werden steuerlich wie Gewerbetreibende behandelt. Sie müssen für ihre Gewinne Einkommensteuer zahlen. Manchmal fällt für regelmäßige Gewinne sogar Umsatzsteuer an. Das Finanzamt behandelt Profispieler dabei wie Unternehmer, mit allen einkommens- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen.




Darf ein Hartz-IV-Empfänger den Lottogewinn behalten?
Tobias Klingelhöfer: Bei einem Hartz-IV-Empfänger kann sich der Geldsegen auf die Sozialleistungen auswirken. Der Gewinn zählt dann als Einkommen, mit der Folge, dass die Leistung reduziert oder sogar eingestellt wird. Ich kann daher nur jedem Lottogewinner raten, sich von einem Profi beraten zu lassen, wie das Geld am besten investiert wird.
Kann man in Deutschland Lotto spielen, wenn man im Ausland wohnt?
Tobias Klingelhöfer: Mit einem Dauerspielschein ist das kein Problem, wenn man den Schein in Deutschland abgibt und den Einsatz einbezahlt. Ein Problem ist es, online zu spielen. Denn man benötigt einen Wohnsitz im Inland.
Darf man den Gewinn auch mit ins Ausland nehmen?
Tobias Klingelhöfer: Selbstverständlich, das Geld gehört ja dem Gewinner. Er kann damit tun und lassen, was er möchte. Es gibt in zahlreichen Ländern allerdings Beschränkungen, wie viel Bargeld eingeführt oder in Landeswährung ausgeführt werden darf. An diese Bestimmungen sollte man sich natürlich halten.
Wie ist bei Tippgemeinschaften geregelt, wer wie viel gewinnt?
Tobias Klingelhöfer: Das steht nicht im Gesetz. Man sollte daher in einer Tippgemeinschaft unbedingt einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Unbedingt aufnehmen: Wer ist Mitspieler, welche Einsätze zahlt jeder Spieler, wie soll die Gewinnverteilung sein? Auch wenn ein Mitspieler aus der Tippgemeinschaft ausscheidet, sollte das mit Datum und Unterschrift vermerkt werden. Das ist wichtig, wenn ein Tippbruder aufhören möchte und in der Folgewoche kommt der große Gewinn.
Wenn der zuständige Mitspieler einer Tippgemeinschaft vergisst, den Schein abzugeben und dann kommt der Gewinn. Muss er haften?
Tobias Klingelhöfer: Nein. Es ist zwar wahnsinnig ärgerlich, aber der ?Schussel? muss nicht haften. Es handelt sich bei der Abgabe des Scheins um eine Gefälligkeit gegenüber der Tippgemeinschaft.
Dürfen auch Kinder Lotto spielen?
Tobias Klingelhöfer: Ein ganz klares ?Nein?! In Deutschland ist das Lottospielen unter 18 verboten. Da nützt auch keine Einverständniserklärung der Eltern. Das gilt im Übrigen für alle Glücksspiele. Selbst Rubbellose darf ein Kind nicht freirubbeln.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
 

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Datum: 05.08.2020 - 11:00 Uhr
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05.08.2020 (lifePR) - Lottogewinner müsste man sein! Soviel Glück haben nur wenige. Aber egal ob man



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