Kabelanschluss kann nicht durch Mieter gekündigt werden
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(LifePR) - Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, muss einem Mieter kein gesondertes Kündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in Bezug auf diesen Kabelanschluss einräumen. Dies hat laut ARAG das Oberlandesgericht Hamm entschieden (AZ: 4 U 82/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm .
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Datum: 10.06.2020 - 12:06 Uhr
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10.06.2020 (lifePR) - Ein Vermieter
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